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Zoll prüft im Obst- und Gemüsebau

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(ots) - Sind der Mindestlohn und die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten eingehalten, die Beiträge zu den Sozialkassen rechtzeitig und in richtiger Höhe abgeführt, sind Ausländer legal beschäftigt und wird das Kurzarbeitergeld zu Recht bezogen? Auf diese Fragen richtete sich die Prüfung von insgesamt 32 landwirtschaftlichen Betrieben, die 59 Zollbeamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Lörrach an den drei Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg am 19. Juni unter die Lupe nahmen. "In 19 Fällen müssen wir den Dingen noch auf den Grund gehen," so Ulrich Serve vom Hauptzollamt Lörrach, Einsatzleiter diese Schwerpunktprüfung. So ergaben sich nämlich in neun Fällen Hinweise darauf, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn, der seit 1. Januar bei 9,35 Euro liegt, nicht korrekt ausbezahlt wurde, für sieben Arbeiter konnten die Beitragszahlungen an die Sozialkassen nicht nachvollzogen werden. Dreimal wurde wahrscheinlich gegen die Sofortmeldepflichten verstoßen. Am Standort Offenburg wurden die Zöllnerinnen und Zöllner von Beschäftigten der Arbeitsschutzbehörde des Ortenaukreises unterstützt, die besonders den Gesundheitsschutz der vielen Erntehelfer ins Visier nahmen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach Pressesprecherin Antje Bendel Telefon: 07621-170-2200 E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121255/4635356 OTS: Hauptzollamt Lörrach

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Datum: 26.06.2020 - 11:44 Uhr
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