Haushalt mit mehreren Einkünften
(ots) - Weil er nach Feststellungen des Hauptzollamts Lörrach bei der Beantragung von Sozialhilfe eigene und Lohneinkünfte weiterer Familienmitglieder gegenüber dem Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald verschwiegen hatte, wurden einem 50jährigen Mann aus dem Südschwarzwald Leistungen in Höhe von mehr als 5.500 Euro zu Unrecht ausbezahlt. Die falschen Angaben des Mannes bezogen sich auf einen Zeitraum von August 2017 bis Dezember 2018. Das Amtsgericht Freiburg sah die Tatvorwürfe der Zöllner als erwiesen an und verhängte gegen den Mann wegen Betrugs in fünf Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Den betreffenden Sozialhilfebetrag muss er selbstverständlich auch an das Jobcenter zurückzahlen.
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Datum: 26.06.2020 - 11:40 Uhr
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