(VS-Villingen) Vergehen gegen das Tierschutzgesetz (25.06.2020)
(ots) - Ein Ermittlungsverfahren wegen eines strafrechtlich relevanten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz leitete das Polizeirevier Villingen gegen einen 61-jährigen Anwohner im Wohngebiet Wöschhalde ein.
Der 61-Jährige hat zum Schutz der Kirschen an einem Kirschbaum in seinem Garten ein Netz angebracht, das durchlöchert und deshalb ungeeignet ist, den Zugriff der in diesem Lebensraum existierenden Singvögel auf die Kirschen zu unterbinden. So stellten Polizeibeamte des Polizeireviers Villingen anlässlich einer Überprüfung des Gartengrundstückes fest, dass Singvögel unter dem Vogelnetz orientierungslos gefangen waren und nicht mehr aus dem überspannten Kirschbaum herausfanden. Ein Singvogel, der sich unmittelbar im Netz verfangen hatte, wurde durch die Polizeibeamten aus seiner misslichen Lage befreit.
Die Überprüfung des Gartengrundstückes durch die Beamten des Polizeireviers Villingen erfolgte, nachdem dort mitgeteilt worden war, dass der 61-Jährige am Donnerstag einen Singvogel, der sich in dem Netz verfangen hatte, wohl aus Verärgerung hierüber schlicht mit einer kleinen Gartenschaufel erschlagen und an anderer Stelle entsorgt hatte.
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Datum: 26.06.2020 - 16:42 Uhr
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