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Roller ohne erforderliche Fahrerlaubnis geführt

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(ots) - Am Samstag, den 27.06.2020, gegen 16:40 Uhr, wurde ein 17-jähriger Rollerfahrer in der Sauterstraße in Neustadt an der Weinstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Jugendliche händigte im Rahmen der Kontrolle eine Mofaprüfbescheinigung aus. Auf Grund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h wäre für das Kleinkraftrad die Fahrerlaubnisklasse M erforderlich gewesen. Gegen den 17-jährigen Neustadter wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Weiter wurde festgestellt, dass der Hinterreifen gänzlich abgefahren und kein Profil mehr vorhanden war, was zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

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