Ketsch/Rhein-Neckar-Kreis: 21-Jähriger geht auf Polizeibeamte los
(ots) - In Ketsch leistete am Samstagabend ein 21-jähriger Mann Widerstand gegen Polizeibeamte und griff sie tätlich an. Mehrere Anwohner beschwerten sie gegen 23 Uhr wegen fortgesetzter Ruhestörungen ausgehend von einer Gartenparty im Hohwiesenweg. Durch die einschreitenden Beamten sollte die Musikanlage abgebaut werden, um weitere Störungen zu verhindern und die Nachtruhe der Anwohner wieder herzustellen. Dies brachte einen Partygast derart in Rage, dass er die Polizeibeamten tätlich anging. Er versuchte, durch Wegreißen und Wegstoßen die Polizisten daran hindern, die Anlage tatsächlich abzubauen. Nur durch Einsatz von Pfefferspray konnte der 21-Jährigen zu Räson gebracht werden. Hierdurch erlitten weitere Partygäste leichte Augenreizungen, die durch hinzugerufene Rettungskräfte versorgt werden mussten. Aufgrund der Uneinsichtigkeit der Feiernden musste die Gartenparty schließlich beendet werden. Gegen den Verantwortlichen wird eine Anzeige wegen Ruhestörung gefertigt, der aggressive 21-Jährige muss sich wegen tätlichem Angriff auf Polizeibeamte verantworten.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Michael Klump Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4637566 OTS: Polizeipräsidium Mannheim
Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.06.2020 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2384018
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MA
Stadt:
Ketsch/Rhein-Neckar-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ketsch/Rhein-Neckar-Kreis: 21-Jähriger geht auf Polizeibeamte los"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).