Haftbefehl aus dem Jahr 2015 vollstreckt
(ots) - Durch das Amtsgericht in Freising wurde im März 2015 ein Strafbefehl wegen Diebstahls gegen einen 39-Jährigen aus dem Kosovo erlassen. Da er der Zahlung des Strafbefehles nicht nachkam, wurde gegen den Mann durch die Staatsanwaltschaft Landshut im März 2016 ein Vollstreckungshaftbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.600,-Euro oder der Verbüßung einer Haftstrafe von 180 Tagen erlassen.
Nun fiel der Mann den Bundespolizisten im Rahmen der intensivierten Binnengrenzfahndung am gestrigen Abend gegen 21:00 Uhr im Seehafen Rostock auf. Hier wurde die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3.600,- Euro nebst 203,50 Euro Kosten von dem Betroffenen getätigt, womit er die knapp halbjährige Haft abwenden konnte.
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Datum: 30.06.2020 - 11:58 Uhr
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