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Polizeibeamtin beleidigt: Hamelner muss 1.500 Euro zahlen

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(ots) - Weil ein Gespräch nicht den Verlauf genommen hat, den er sich wohl vorgestellt hat, ist ein 47-Jähriger in Hameln gegenüber einer Polizeibeamtin massiv ausfallend geworden. Dieses Benehmen kommt ihn jetzt teuer zu stehen: Das Amtsgericht Hildesheim verhängte einen Strafbefehl wegen Beleidigung in Höhe von 1.500 Euro. "Ein deutliches Signal der Justiz, dass derartige Entgleisungen nicht hingenommen werden", kommentiert Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Göttingen.

An einem Freitagabend im März meldete sich der 47-Jährige über den Notruf in der Leitstelle "Süntel" in Hameln und gab an, sich in einem Bus zu befinden und dass es zu Streitigkeiten mit dem Busfahrer gekommen sei. Ein vernünftiges Gespräch mit dem Anrufer war nicht möglich. Im weiteren Verlauf des Telefonats beschimpfte und beleidigte er die Beamtin, die daraufhin Anzeige erstattete.

"Eine Beleidigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat", macht Polizeipräsident Lührig klar. Das verdeutliche auch der Strafbefehl des Amtsgerichts Hildesheim noch einmal. Er signalisiere außerdem, dass solches Verhalten nicht geduldet werde. Die Behördenleitung werde in derartigen Fällen regelmäßig einen Strafantrag stellen.

"Die Kolleginnen und Kollegen im täglichen Einsatz haben meinen größten Respekt für die Professionalität, die sie in derartigen Situationen an den Tag legen. Sie sind häufig Beschimpfungen, Beleidigungen und Verunglimpfungen ausgesetzt, bewahren dabei aber in der Regel Ruhe und deeskalieren", sagt der Polizeipräsident. Damit Respektlosigkeiten gegenüber Staatsdienern nicht folgenlos bleiben, werden Vorkommnisse, wie zuletzt in der Leitstelle "Süntel", zur Anzeige gebracht - und das immer häufiger. Waren es im Bereich der Polizeidirektion Göttingen im vergangenen Jahr etwa 100 Anzeigen, sind es im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits mehr als 60 Anzeigen.

Im Zusammenhang mit dem Vorfall in der Leitstelle "Süntel" macht Polizeipräsident Uwe Lührig darüber hinaus darauf aufmerksam, dass der Polizeinotruf 110 für echte Notfälle gedacht ist - und nicht missbraucht werden darf. "Durch Anrufe, wie die des 47-Jährigen, werden Kapazitäten gebunden, die vielleicht an anderer Stelle dringender gebraucht worden wären", so Uwe Lührig abschließend.





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Datum: 02.07.2020 - 14:11 Uhr
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