Fast vierzig Fahrräder erfolgreich gegen Diebstahl gesichert
(ots) - Fahrräder liegen im Moment im Trend. Nicht nur Pedelecs, verbreitet als E-Bikes bezeichnet, erfreuen sich großer Nachfrage. Auch die allein mit Muskelkraft betriebenen Drahtesel vom Mountainbike bis zum City- und Lastenfahrrad sind im Alltag und in der Freizeit gefragte Verkehrsmittel. Das lockt auch Langfinger auf den Plan, die es auf die teilweise hochwertigen Zweiräder abgesehen haben. "Vor einem Diebstahl schützt nicht nur ein richtig eingsetztes hochwertiges und stabiles Schloss", weiß Kriminalhauptkommissar Christian Stahl von der Polizeistation Rotenburg. "Auch die eindeutige und individuelle Kennzeichnung des Fahrrades, zum Beispiel mit der "FEIN"-Codierung, macht ein Fahrrad für Diebe unattraktiv." Diese Codierung macht nämlich den Eigentümer des Rades dauerhaft identifizierbar. Aus diesem Grund hat die Rotenburger Polizei am vergangenen Donnerstag (25.06.) dazu eingeladen, Fahrräder kostenlos codieren zu lassen. Gemeinsam mit Kolleginnen aus Bad Hersfeld bauten die Rotenburger Polizisten ihr Codiergerät an der neuen Fuldabrücke auf. Zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr kennzeichneten sie fast 40 Fahrräder und berieten ihre Eigentümer zu allen Fragen rund um die Sicherheit mit und auf dem Fahrrad. "Die Nachfrage war so groß, wir hätten bis in den Abend weitermachen können", berichten die Wachpolizisten Julia Richter und Jan Schneider, die gemeinsam das Codiergerät bedienen. Um diese Nachfrage zu befriedigen und auch zukünftig dafür zu sorgen, dass Fahrräder gar nicht erst gestohlen werden, bereiten Christian Stahl und Jan Schneider einen weiteren Codiertermin gegen Ende der Sommerferien vor. Über den genauen Ort und Zeitpunkt wollen sie rechtzeitig informieren. Hintergrund "FEIN"-Code: Die "Friedberger-Eigentümer-Identifikations-Nummer (FEIN)" lässt aufgrund ihrer Zusammensetzung den Rückschluss auf den Eigentümer zu, da sie nach dem Wohnort rekonstruierbar ist. Sie setzt sich zusammen aus dem Landkreiskürzel, gefolgt von numerisch verschlüsselten Angaben zu Wohnort, Straße und Hausnummer sowie den Initialen des registrierenden Eigentümers. Sichergestelltes Diebesgut, wie beispielsweise gestohlene Fahrräder, lässt sich damit dieser Person als Eigentümer bzw. rechtmäßigen Weiterverkäufer zuordnen.
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Datum: 02.07.2020 - 15:02 Uhr
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