(KA) Karlsruhe - Alkoholisierter Mann greift Polizeibeamte an
(ots) - Nur mit größter Mühe gelang es Polizeibeamten in der Nacht auf Freitag eine aufgebrachte Person in Gewahrsam zu nehmen. Der sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befindliche Mann wehrte sich mit aller Kraft, verletzte sich dabei selbst und beleidigte und bespuckte die Einsatzkräfte fortlaufend.
Anwohner der Kronenstraße verständigten um 01.00 Uhr die Polizei nachdem der 26-Jährige dort auffällig war. Zuvor hatte er bereits in einem Anwesen in der Zähringerstraße gegen fremde Wohnungstüren geschlagen. Die eintreffenden Polizeibeamten stellten bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 1,74 Promille fest. Sie erteilten dem Mann einen Platzverweis. Da er diesem aber nicht nachkam, die Polizisten beleidigte und sie angreifen wollte, musste er in Gewahrsam genommen werden. In der Folge wehrte sich der 26-Jährige stark gegen alle Maßnahmen. Er musste teilweise von Beamten getragen werden. Da er sich immer wieder auch selbst verletzte, wurde er schließlich unter Zwang von einem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht.
Rückfragen bitte an:
Raphael Fiedler, Pressestelle Polizeipräsidium Karlsruhe Telefon: 0721 666-1111 E-Mail: karlsruhe.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110972/4642158 OTS: Polizeipräsidium Karlsruhe
Original-Content von: Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.07.2020 - 13:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2386967
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (KA) Karlsruhe - Alkoholisierter Mann greift Polizeibeamte an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).