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Urteil am Landgericht Traunstein / Wegen Computerbetrugs: Vier Jahre Gefängnis

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(ots) - Ende des vergangenen Monats (23. Juni) hat ein Mann am Landgericht Traunstein eine empfindliche Haftstrafe entgegennehmen müssen: Wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs erhielt der 38-Jährige, der sich seit seiner Festnahme Ende September 2019 bereits in Untersuchungshaft befunden hatte, eine vierjährige Gefängnisstrafe. Außerdem wurde er zu einem Wertersatz von rund 65.000 Euro verurteilt. Mit dieser "Nebenstrafe" wird verhindert, dass der Verurteilte seinen betrügerisch erzielten Gewinn noch in irgendeiner Weise abschöpfen kann.

Die Ermittlungen leitete die Staatsanwaltschaft Traunstein. Gemäß der in diesem Fall für die Staatsanwaltschaft tätigen Bundespolizei in Rosenheim hat der in Erding lebende Mann aus Burkina Faso mittels fremder Kreditkartendaten, die er sich mit krimineller Absicht im Internet beschafft hatte, Bahn-Fahrkarten online gebucht, veräußert, überlassen oder selbst genutzt. Dem "Ticket Man", so war er von seinen "Kunden" genannt worden, konnten die Bundespolizisten rund 1.230 Betrugsfälle zuordnen. Genutzt wurden die betrügerisch erlangten Fahrkarten insbesondere auch von Asylbewerbern in Rosenheim und Umgebung. Der Deutschen Bahn ist durch diese Betrügereien ein Gesamtschaden von etwa 65.700 Euro entstanden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Insofern könnten noch Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.

Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2200 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder www.bundespolizei.de.





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Datum: 07.07.2020 - 08:16 Uhr
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