Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Einbeck, 08.08.2010, 14:05 Uhr (WS)
Bei der Kontrolle eines Rollerfahrers am Freitag, 06.08.2010,
gegen 23:50 Uhr, in Wenzen, stellten die Polizeibeamten fest, dass
der 15-jähr. Mofarollerfahrer an seinem Gefährt eine Entdrosselung
vorgenommen hatte und außerdem einen nicht genehmigten Sportauspuff
montiert hat. Der Mofaroller erreichte so eine Geschwindigkeit von
ca. 70 km/h, erlaubt waren jedoch nur 25 km/h. Die Weiterfahrt wurde
dem Jugendlichen untersagt. Er wurde in die Obhut seiner Eltern
übergeben. Den Jugendlichen erwartet nun eine Strafanzeige wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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Datum: 08.08.2010 - 14:18 Uhr
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