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(Schramberg/RW) Kirschobst nur probiert 6.7.20

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(ots) - Es gibt den Mundraub als Straftat schon lange nicht mehr. Dennoch kann es problematisch für denjenigen werden, der sich einfach so über die reifen Früchte am Wegesrand hermacht. Dass dies so ist, wusste auch ein 55-Jähriger Mann und sein 51-jähriger Begleiter am Montagabend in Tennenbronn nicht, als ein verführerischen Kirschbaum sie im Vorbeifahren zum Pflücken einlud. Da die Besitzerin dies beobachtete und niemand bei ihr nachfragte, ob das Obst gepflückt werden darf, rief sie die Polizei und notierte die Autonummer. Bis die Beamten eintrafen, waren die beiden jedoch verschwunden. An deren Wohnadresse befragt, gaben die beiden an, nur eine Handvoll Kirschen zum Probieren gepflückt zu haben. Sie entschuldigten sich, womit die Besitzerin einverstanden war. Früchte auf fremden Grundstücken darf man keineswegs ungefragt pflücken. Gerade Obstbauern klagen oft über einen unnatürlichen Schwund auf den Feldern, was ohne Einverständnis des Besitzers ein Diebstahl im klassischen Sinne ist.

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Datum: 07.07.2020 - 15:13 Uhr
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