Kettig - Sprengung eines Geldautomaten
(ots) - Ort : Kettig, Krs. Mayen-Koblenz
Zeit : 10.07.2020, 04:41 Uhr
Die Polizei hat nach der o.a. Sprengung eines Geldautomaten durch unbekannte Täter eine Fahndung eingeleitet und wendet sich über die Medien mit der Bitte um Mithilfe an die Öffentlichkeit.
Flüchtig sind vermutlich drei männliche Täter mit einem schwarzen BMW Typ1 mit MYK-Kennzeichen. Der PKW wurde zuvor in Plaidt entwendet.
Die Polizei fragt:
Wer hat die Tat beobachtet bzw. kann Hinweise zu den Tätern und möglichen Fluchtumständen geben? Wer hat in der näheren Umgebung abgestellte Fahrzeuge bemerkt oder Gegen-stände gefunden, die der oder die Täter verloren oder weggeworfen haben könnten? Wer hat in den zurückliegenden Stunden und Tagen im Umfeld der genannten Örtlichkeit Beobachtungen gemacht, die mit der Tat in Zusammenhang stehen könnten?
Hinweise bitte an die Polizei in Koblenz, Tel.: 0261/ 103-1099
Weitere Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Wir bitten daher, derzeit von Nach-fragen abzusehen. Eine ergänzende Medieninformation folgt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Koblenz Führungszentrale Telefon: 0261-103-1099 E-Mail: ppkoblenz.presse(at)polizei.rlp.de www.polizei.rlp.de/pp.koblenz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/117715/4648078 OTS: Polizeipräsidium Koblenz
Original-Content von: Polizeipräsidium Koblenz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.07.2020 - 05:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2391073
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPKO
Stadt:
Koblenz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kettig - Sprengung eines Geldautomaten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).