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Hauptzollamt Frankfurt am Main deckt illegalen Aufenthalt in zwei Fällen auf- Zwei vorläufige Festnahmen bei Zollkontrollen am Frankfurter Flughafen und im Stadtgebiet Frankfurt am Main

ID: 2391248

(ots) - Im Rahmen von allgemeinen Torkontrollen am Frankfurter Flughafen sowie bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Frankfurter Stadtgebiet nahmen Beamte des Hauptzoll-amtes Frankfurt am Main am 8. Juli zwei Männer vorläufig fest.

Einer der Männer war in einem Kleintransporter mit gewerblicher Ladung am Flughafen un-terwegs, und wurde von den Zollbeamten zur Kontrolle angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitsgenehmigung besaß, die ihn in Deutschland zur Arbeit berechtigen würde. Er hatte die Staatsangehörigkeit eines osteuropäi-schen Drittlandes.

Bei einer ebenfalls verdachtsunabhängigen Kontrolle in einem Lebensmittelmarkt im Frank-furter Stadtgebiet traf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen nordafrikanischen Staatsange-hörigen bei der Arbeit an. Auch dieser Mann konnte weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitsgenehmigung vorweisen.

Gegen beide Männer wurden Strafverfahren wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthal-tes in Deutschland eingeleitet. Gegen die Arbeitgeber der Beschuldigten wird we-gen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der illegalen Beschäftigung von Arbeitneh-mern ohne gültige Arbeitsgenehmigung ermittelt sowie ein Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen eingeleitet.

Zusatzinformation: Der Zoll kontrolliert auch rund um den Flughafen. Er darf u.a. - Personen und Beförderungsmittel anhalten, - von den Personen verlangen, sich auszuweisen, - Gepäck, Beförderungsmittel und Ladung prüfen, - die Angabe der Herkunft der Ware verlangen.

Ziel ist dabei, zollrechtliche Verstöße aufzudecken, wie etwa das Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung. Bestandteil sind auch Nachkontrollen, die falsch oder unzu-reichend deklarierte Waren aufzeigen sollen oder aber das Verbringen von Gegenständen aufdecken, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Sprengstoffe etc.).





Diese Kontrollen erfolgen oft auch gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main. Im Fokus stehen hier sozialversicherungs- und aufent-haltsrechtliche Aspekte sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

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Hauptzollamt Frankfurt am Main Stabsstelle Kommunikation Christine Straß Telefon: 069 / 690 73396 E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de www.zoll.de

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Datum: 10.07.2020 - 10:30 Uhr
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