Neun Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
(ots) - Die Bundespolizei stellte in den vergangenen Stunden neun Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest.
So wurden gestern (09. Juli 2020) zur Mittagszeit drei marokkanische Staatsangehörige am Güterbahnhof Horka im Gleisbereich festgestellt. Die Männer gaben an, dass sie mit dem Zug bis Wegliniec (Polen) gefahren sind. Danach sind sie den Eisenbahnschienen zu Fuß nach Deutschland gefolgt. Die Marokkaner (48, 32, 24) waren nicht im Besitz von gültigen Ausweisdokumenten.
Weitere sechs Personen wurden heute in den Morgenstunden bei einer Kontrolle eines polnischen Pkw sowie eines polnischen Kleinbusses festgestellt.
Der Pkw war mit drei russischen Staatsangehörigen besetzt. Die zwei Männern (24, 62) und die Frau (62) wiesen sich zur Kontrolle mit ihren polnischen Asylkarten aus. Sie waren nicht im Besitz von gültigen Ausweisdokumenten.
Im Kleinbus befanden sich drei Ukrainerinnen (56, 54, 54). Diese wiesen sich mit ihren gültigen ukrainischen Reisepässen aus. Ersten Ermittlungen zufolge arbeiteten die Frauen als Pflegekräfte in Deutschland. Eine hierfür erforderliche Genehmigung konnten sie nicht vorlegen.
Gegen alle neun Personen wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalt eingeleitet.
Die Bearbeitung der drei russischen und der drei ukrainischen Staatsangehörigen dauert an.
Die Marokkaner wurden nach Polen zurückgeschoben, einhergehend mit einem zweijährigen Einreiseverbot.
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Datum: 10.07.2020 - 11:13 Uhr
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