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Schwiegermutter zahlt Haftstrafe

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(ots) - Am Donnerstag, den 9. Juli 2020 stellten Bundespolizisten gegen 19:10 Uhr in einem Zug von Magdeburg nach Burg eine Frau fest, die mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Wegen Unterschlagung verurteilte sie das Amtsgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Da die Gesuchte sich weder der Haftstrafe stellte, noch die Geldstrafe beglich, erging der Vollstreckungshaftbefehl. Zugleich ersuchte die gleiche Staatsanwaltschaft wegen Betrugs den Aufenthaltsort sowie die aktuelle Wohnanschrift der 32-Jährigen. Die Bundespolizei informierte die Staatsanwaltschaft dementsprechend. Bei der Durchsuchung ihrer mitgeführten Sachen wurden zudem geringe Mengen Betäubungsmittel, vermutlich Crystal Meth sowie Utensilien zum Drogenkonsum fest- und anschließend sichergestellt. Auch bei ihrem 29-jährigen deutschen Begleiter stellten die Beamten Drogen, ebenfalls vermutlich Crystal Meth, fest und sicher. Die 32-jährige Deutsche konnte die geforderte Geldstrafe nicht zahlen, hatte aber Glück. Sie kontaktierte ihre Schwiegermutter, die einige Zeit später in den Räumen der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg erschien und die Strafe für ihre Schwiegertochter zahlte. Sie konnte die Dienststelle als freie Frau verlassen. Jedoch werden sie und ihr Begleiter sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

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Datum: 10.07.2020 - 12:08 Uhr
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