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Stadtgebiet Delmenhorst

ID: 239153

(ots) - 1. Täter ermittelt : Diebstähle auf den
Friedhöfen aufgeklärt:

Durch umfangreiche Ermittlungsarbeit der Polizei konnten die
Diebstähle, die in den letzten Wochen auf drei Friedhöfen in
Delmenhorst verübt wurden - aufgeklärt werden. Die Ermittler kamen
einem 30 - jährigen Delmenhorster auf die Schliche, der seit Anfang
Juli auf den Friedhöfen an der Friedensstraße ( Bungerhof ) und an
der Wildeshauser Straße ( katholischer und evangelischer Friedhof )
diverse Grableuchten und Zubehör gestohlen hatte. Der Mann wollte das
Altmetall veräußern, um so an Geld zu kommen. Ihm konnten bislang 23
Diebstähle nachwiesen werden . Das Diebesgut wurde bei ihm
aufgefunden und beschlagnahmt . Mögliche Geschädigte, die sich noch
nicht bei der Polizei gemeldet haben, werden gebeten , sich in den
nächsten Tagen mit der Polizei in Verbindung zu setzen, Tel.
04221/1559-115 .

2. Einbruch in Firma:

In der Nacht von Samstag , 07.08.2010, auf Sonntag, 08.08.2010,
brachen bislang unbekannte Täter in eine Firma an der Annenheider
Straße / Brendelweg ein. Die Täter durchsuchten die Räumlichkeiten
und stellten diverses Diebesgut , u.a. Elektrogeräte und auch
Bekleidungsgegenstände, zum Abtransport bereit. Offensichtlich
wurden die Einbrecher gestört, denn sie ließen ihr zusammengesuchtes
Diebesgut am Tatort zurück. Mögliche Zeugen, die in der besagten
Nacht im Bereich Annheider Straße / Brendelweg verdächtige
Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei in
Delmenhorst unter Tel.: 04221/1559-115 in Verbindung zu setzen.

3. Fahren ohne Fahrerlaubnis mit nicht zugelassenem Pkw.

Eine 17 - jährige Delmenhorsterin war am 09.08.2010 gegen 00.40
Uhr ohne entsprechende Fahrerlaubnis mit einem nicht zugelassenen
Ford Mondeo auf der Nordwollestraße unterwegs. Einer Polizeistreife




fiel der Pkw wegen des abgelaufenen Kurzzeitkennzeichens auf. Bei
einer anschließenden Verkehrskontrolle auf der Nordwollestraße
stellte sich dann heraus, dass die junge Fahrzeugführerin noch gar
nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis war. Die 17 -
Jährige habe in der Nacht das Autofahren üben wollen. Dies wurde von
dem 48 - jährigen Beifahrer, der auch Eigentümer des Fahrzeuges sei,
bestätigt. Die Weiterfahrt mit dem nicht zugelassenen Pkw wurde
beiden Insassen untersagt.Sowohl gegen die Fz.-Führerin , als auch
gegen den Pkw-Eigentümer, wurden Strafverfahren eingeleitet.

4. Trunkenheit im Straßenverkehr:

Ein 23 - jähriger Pkw-Fahrer fiel am 09.08.2010 gegen 02.20 Uhr
wegen seiner unsicheren Fahrweise auf. Der Pkw Renault Clio wurde
daraufhin auf dem Hasporter Damm von einer Polizeistreife angehalten
. Während der Kontrolle vernahmen die Polizeibeamten Alkoholgeruch in
der Atemluft des Fahrers . Ein anschließend durchgeführter
Alkoholtest ergab einen Wert von 1,31 Promille. Nach Entnahme einer
Blutprobe und Beschlagnahme des Führerscheines wurde dem Fahrer
jegliche Weiterfahrt untersagt. Gegen wurde ein Strafverfahren wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land
Kerstin Epp
Telefon: 04221/1559-104
Mobil:
0160/4751112

E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 09.08.2010 - 12:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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