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Fahrrad Freitag - Woche 6

ID: 2391868

(ots) - Frage Fahrrad Freitag - Woche 6:

Wo darf ich hier mit dem Fahrrad fahren (in Blickrichtung)?

A: Ich muss auf der Straße in Fahrtrichtung rechts fahren.

B: Die Straße ist hier so breit, dass ich auch gerne in Schlangenlinien darauf fahren darf - wenn es mir Spaß macht.

C: Ich darf mir aussuchen, ob ich auf der Fahrbahn oder dem Gehweg fahren.

Auflösung Fahrrad Freitag - Woche 6:

Antwort A ist richtig!

Mit dem Fahrrad gilt grundsätzlich -wie mit dem Auto- das Rechtsfahrgebot. Wenn es keinen Fahrradweg neben der Fahrbahn gibt, muss der Radfahrer den rechten Fahrbahnrand befahren. Auf dem Foto ist neben der Straße lediglich ein Gehweg vorhanden, welcher ausschließlich für Fußgänger vorgesehen ist. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr: Diese müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Eine Person (ab 16 Jahre) darf sie dabei begleiten. Radelnde Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sich entscheiden, ob sie die Straße oder den Gehweg nutzen.

Übrigens ist das Befahren des Gehwegs für Radfahrer nicht nur verboten, sondern kann auch gefährlich sein. Die Gehwege sind oftmals nur so breit, dass sie nur für den Fußgängerverkehr ausreichen. Außerdem rechnen Autofahrer, die aus Seitenstraßen oder Grundstückseinfahrten kommen, nicht mit einem radfahrenden Querverkehr. Zudem sind Radfahrer und Radfahrerinnen im Gegensatz zu Autofahrerinnen und Autofahrern wesentlich ungeschützter.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Sarah Humbach Telefon: 04231/806-104 www.polizei-verden-osterholz.de www.twitter.com/Polizei_VER_OHZ www.facebook.com/polizei.verden.osterholz.hc

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/68441/4649249 OTS: Polizeiinspektion Verden / Osterholz

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