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Korrekturmeldung: Mit E-Scooter gestürzt - Fahrer hat 2,8 Promille

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(ots) - Fahren unter Alkoholeinfluss und ohne Versicherungskennzeichen - auf einen 57-jährigen Bochumer kommen nach einem Verkehrsunfall am Samstagabend, 11. Juli, in Bochum mehrere Anzeigen zu.

Der Mann befuhr mit einem E-Scooter gegen 19.20 Uhr die Gerther Heide in Richtung Dreihügelstraße. Nach aktuellem Kenntnisstand stürzte er kurz vor der dortigen Rechtskurve ohne Fremdeinwirkung. Der Mann wurde dabei leicht verletzt. Ein Krankenwagen brachte ihn nach der Unfallaufnahme zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 2,8 Promille.

Da der E-Scooter zudem kein Versicherungskennzeichen hat, schrieben die Beamten mehrere Strafanzeigen - auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss. Das Verkehrskommissariat hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

An dieser Stelle erneut der eindringliche Hinweis: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Korrekturhinweis: In einer früheren Version der Meldung hieß es, dass der Mann keinen Führerschein vorweisen konnte. Dies ist allerdings auch nicht nötig. Denn: E-Scooter darf man auch ohne Führerschein fahren, sofern man mindestens 14 Jahre alt ist. Allerdings kann seinen Führerschein verlieren, wer unter Alkoholeinfluss E-Scooter fährt.

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Datum: 12.07.2020 - 12:35 Uhr
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