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Fahren unter Alkoholeinwirkung

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(ots) - Uslar (reu.) Am Samstagmittag, 11.07.2020, gegen 12:45 Uhr, meldete eine Verkehrsteilnehmerin, dass ihr auf der L551, zwischen Bodenfelde und Polier, ein Pkw-Fahrer mit unsicherer Fahrweise aufgefallen sei. Dieser sei auf ein Grundstück gefahren und in ein Haus gegangen. Sie vermutete, dass dieser unter Alkoholeinwirkung stand.

Eine Überprüfung der Polizeibeamten ergab, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung stand. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille.

Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der 60-Jährige Fahrzeugführer aus Fuldatal noch nach der Fahrt Alkohol zu sich nahm, wurden zwei Blutproben entnommen. Somit ist den Rechtsmedizinern eine Rückrechnung des Alkoholgehalts zur Tatzeit möglich.

Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Der 60-Jährige darf somit vorerst keine fahrerlaubnispflichten Fahrzeuge im Straßenverkehr führen.

Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

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Telefon: 05571/92600 0 Fax: 05571/92600 150 E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_northeim/

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Datum: 12.07.2020 - 12:35 Uhr
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