Polizeiliche Schussabgabe nach Messerangriff - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz
(ots) - Nach dem tödlich endenden polizeilichen Schusswaffengebrauch am vergangenen Dienstag in Mainz-Gonsenheim, ist am 10.07.2020 vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mainz ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 57-jährigen Verstorbenen erlassen worden, um Medikamente und Arztunterlagen des Verstorbenen aufzufinden. Die Durchsuchung wurde von Beamten der Kriminaldirektion Mainz vollzogen. Die Erkenntnisse sollen in die rechtmedizinische Untersuchung einfließen. Das Ergebnis einer so genannten feingeweblichen Untersuchung zur Feststellung einer möglichen Alkohol-, Drogen oder Medikamentenbeeinflussung des Verstorbenen ist noch nicht bekannt; es kann noch bis zu mehreren Wochen dauern. Dies gilt ebenso für den endgültigen Obduktionsbefund.
Drei der vier abgegebenen Schüsse aus der Waffe des 28-Jährigen Polizeibeamten haben den 57-Jährigen in den Oberkörper getroffen.
Das 76-Jährige Opfer des vorausgegangenen Messerangriffs ist auf Grund der Schwere der Verletzungen weiterhin nicht vernehmungsfähig.
Die Zeugenbefragungen und weiteren Ermittlungen dauern an.
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Datum: 13.07.2020 - 15:55 Uhr
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