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200715-2-K Führerscheine von alkoholisierten E-Scooter Fahrenden beschlagnahmt

ID: 2394630

(ots) - Polizei Köln im Einsatz gegen Trunkenheitsfahrten auf E-Scootern

Nach 221 festgestellten Trunkenheitsfahrten auf E-Scootern im Jahr 2019 nimmt die Polizei Köln auch diesen Sommer das Verhalten der E-Scooter-Fahrenden in den Fokus. 37 Mal endeten Rauschfahrten nach Verkehrsunfällen mit zum Teil schweren Verletzungen. Die Polizei Köln registrierte insgesamt 124 Scooter-Verkehrsunfälle mit 124 Verletzten in 2019. Außerdem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen - nicht jeder Sturz eines E-Scooter-Fahrenden wird zu einem Anruf bei "110" führen, endet aber möglicherweise dennoch im Krankenhaus.

Obwohl es im laufenden Jahr pandemiebedingt viele Wochen nicht möglich war, E-Scooter zu mieten, haben bis Ende Juni bereits 46 Nutzer bei Unfällen Verletzungen davongetragen - zehn von ihnen mussten stationär ins Krankenhaus.

Am vergangenen Wochenende (10.-12. Juli) beendeten Polizisten auf den "Kölner Ringen" insgesamt elf Trunkenheitsfahrten. Bei sechs E-Scooter-Fahrern zeigte der Atemalkoholvortest mehr als ein Promille an. Diejenigen, die einen Führerschein hatten, mussten diesen noch vor Ort abgeben. Ein Richter entscheidet über die Dauer der Fahrverbote.

Festgestellte Alkoholfahrten, Fahrten zu zweit auf einem Roller, Nutzung der Gehwege sowie andere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von E-Sooter Fahrenden innerhalb weniger Stunden an nur einem Ort in der Kölner Innenstadt verdeutlichen, warum die Polizei Köln der Flotte von inzwischen mehr als zehntausend E-Scootern besondere Aufmerksamkeit in der Verkehrssicherheitsarbeit widmet. Dabei geht es weniger um die Scooter als das Verhalten der Nutzer.

Die Polizei Köln stellt deshalb erneut klar, dass insbesondere beim Thema Alkohol für Kraftfahrzeuge wie Autos und E-Scooter gleichermaßen gilt:

oAb 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen: Strafverfahren! o0,5 - 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeitenverfahren! oMehr als 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit - Strafverfahren!





Für Fahranfänger oder junge Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille! (as/de)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln Pressestelle Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw

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Datum: 15.07.2020 - 13:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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