Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Verdacht des gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis - Mehrere Geschäftsräume durchsucht
(ots) - Polizeibeamte haben im Rahmen zweier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis-Produkten gegen zwei Einzelhandelsunternehmen am Freitag (03.07.2020) und Donnerstag (09.07.2020) richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Durchsuchungen dienten der Beschlagnahme von sogenanntem "CBD-Hanf", hinsichtlich dessen teilweise die Ansicht vorherrscht, der Erwerb und Verkauf desselben sei legal, da es sich um THC-arme oder THC-freie Cannabis-Produkte handele. Grundsätzlich sind nach Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) jedoch Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen als Betäubungsmittel eingestuft und der Erwerb derselben und Handel damit sind strafbar. Eine Ausnahme von dieser Strafbarkeit ist nach Anlage I zum BtMG etwa dann möglich, wenn es sich um Cannabis mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 0,2 Prozent handelt und der Verkehr mit diesem Cannabis ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Diese Ausnahmevoraussetzungen müssen jedoch beim Verkäufer und Endnutzer vorliegen. Am gewerblichen Zweck fehlt es daher, wenn Cannabisprodukte mit niedrigem Wirkstoffgehalt zu Konsumzwecken an Endverbraucher verkauft werden. Auch kann bei diesen Produkten ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Bei den genannten Durchsuchungen beschlagnahmten die Beamten an beiden Tagen mehrere Hundert Gläser an CBD-Hanf, dutzende Packungen an Hanf-Tee, Hanf-Backwaren und -Schokolade. Die Ermittlungen dauern an.
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Datum: 16.07.2020 - 11:39 Uhr
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