Hildesheim: Mann fragt nachÜbernachtung und landet im Gefängnis
(ots) - Mit der unerwarteten Hilfsbereitschaft hatte ein wohnsitzlosen Mann (61) gestern in Hildesheim am Hauptbahnhof nicht gerechnet. Am späten Abend bat er zwei Bundespolizisten eigentlich nur um Unterstützung bei der Suche nach einem Übernachtungsplatz.
Gern wollten die Beamten helfen und ihm einen Übernachtungsschein in der Obdachlosenunterkunft besorgen. Bei der Feststellung der Personalien erlebten alle Beteiligten jedoch eine Überraschung. Der 61-Jährige war zur Fahndung ausgeschrieben. Nach wiederholter Leistungserschleichung in 29 Fällen hatte das Amtsgericht Hildesheim ihn zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt. Gezahlt hatte der gebürtige Wilhelmshavener jedoch nie.
Ersatzweise mussten die Beamten ihm leider eine etwas längere Übernachtung in der Justizvollzugsanstalt anbieten, denn bezahlen konnte der Mann auch gestern nicht. Nun sitzt er für die nächsten 210 Tage in Sehnde seine Strafe ab.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hannover Martin Ackert Telefon: 0511 123848-1030 o. Mobil 0162 4829764 E-Mail: martin.ackert(at)polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70388/4655065 OTS: Bundespolizeiinspektion Hannover
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Hannover, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.07.2020 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2396027
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-H
Stadt:
Hannover
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hildesheim: Mann fragt nachÜbernachtung und landet im Gefängnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hannover (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).