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Häusliche Gewalt - statistische Betrachtungen /Entwicklung der von der Thüringer Polizei im Jahr 2019 erfassten Fälle häuslicher Gewalt

ID: 2396070

(ots) - Die Sonderstatistik zu häuslicher Gewalt wird mit leichten Abänderungen und zunehmend differenzierter Aussagekraft seit dem Jahr 2001 erhoben. Die aktuelle Fassung ist mit den Leitlinien der Thüringer Polizei zur Bekämpfung häuslicher Gewalt seit 2014 gültig. Die Dienststellen erfassen alle Fälle häuslicher Gewalt entsprechend der Definition:

"Häusliche Gewalt liegt vor, wenn in räumlicher Beziehung zusammen lebende Personen innerhalb einer bestehenden oder in Auflösung befindlichen familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische oder psychische Gewalt ausüben oder androhen, sofern das Delikt seine Wurzel in der Lebensgemeinschaft hat." (Leitlinien der Thüringer Polizei zur Bekämpfung häuslicher Gewalt)

Insgesamt wurden 2.348 Fälle häuslicher Gewalt für das Jahr 2019 von der Thüringer Polizei erfasst. Damit sind die registrierten Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 20 % gesunken. Aufgeschlüsselt nach Landespolizeiinspektionen (LPI), stellen sich die angezeigten Fälle wie folgt dar (Vergleichszahlen aus 2018 in Klammern):

Erfurt: 755 (675) Gera: 210 (340) Gotha: 300 (429) Jena: 290 (260) Nordhausen: 367 (528) Saalfeld: 211 (388) Suhl: 215 (320)

2.311 Erwachsene im Alter von 18 bis 59 wurden im Jahr 2019 Opfer von häuslicher Gewalt (2.968 im Jahr 2018), 1.774 Frauen (2.323 in 2018) und 537 Männer (645 in 2018). Im Durchschnitt waren ¾ der Opfer in der Altersgruppe 18-59 Frauen.

Opfer im Alter von 18 bis 59 Jahren weiblich männlich gesamt: 1.683 482 Erfurt: 515 170 Gera: 140 49 Gotha: 235 50 Jena: 177 64 Nordhausen: 273 83 Saatfeld: 171 40 Suhl: 172 26

In der Altersgruppe über 60 Jahre waren mehr als die Hälfte der Opfer Männer (55 von 91). Der Unterschied zwischen den Regionen ist hier erheblich. So sind in den LPIen Erfurt und Nordhausen mehr Männer als Frauen Opfer, wohingegen der Anteil der Männer in den LPIen Gotha, Saalfeld und Suhl geringer ausfällt. Aufgrund der geringen Gesamtzahlen ist hier keine verallgemeinernde Bewertung möglich.





Opfer ab 60 Jahre weiblich männlich gesamt: 91 55 Erfurt: 12 15 Gera: 10 5 Gotha: 16 3 Jena: 13 4 Nordhausen: 18 24 Saalfeld: 8 1 Suhl: 14 3

Bei der Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass die statistische Erfassung keine Rückschlüsse auf die angezeigten Straftaten sowie mögliche Gegenanzeigen zulässt. Ebenso wenig ist die Schwere der Delikte durch die Sondererfassung abgebildet.

Im Gesamtjahr 2019 ist - erstmals seit dem Jahr 2014 - kein Tötungsdelikt im Kontext häuslicher Gewalt zu verzeichnen.

Mit 2.342 Tatverdächtigen ist ebenfalls ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Hiervon sind 202 Personen Wiederholungstäter.

Im Jahr 2019 wurden neben der Anzeigenaufnahme u. a. folgende polizeilichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt erforderlich:

223 Platzverweise 336 Wohnungsverweisungen 180 Kontaktverbote und 86 Gewahrsamsnahmen zur Gefahrenabwehr sowie 20 vorläufige Festnahmen (exklusive LPI Erfurt)

Insbesondere bei den Wohnungsverweisungen wird zunehmend die Regelverweisungsdauer von zehn Tagen genutzt. Dies ermöglicht den Opfern, eigenständig weiteren Schutz bspw. beim Familiengericht zu erwirken.

Knapp 10 % der Wohnungsverweisungen und Platzverweise wurden dabei gegen Frauen ausgesprochen. In der Gruppe der über 60jährigen waren diese Maßnahmen ausschließlich gegen Männer gerichtet.

Die statistische Erfassung der beteiligten Kinder und Jugendlichen, die häusliche Gewalt gegen ein Elternteil miterleben und ggf. selbst dabei verletzt werden, wird seit Beginn des Jahres 2017 nach Geschlecht unterschieden. Zuvor wurde die Unterscheidung nach Altersstufen vorgenommen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst nicht, wenn Kinder die Gewalt gegen ein Elternteil miterleben. Mit der Erfassung in der Sonderstatistik wird mit 957 Minderjährigen das Ausmaß deutlich, das häusliche Gewalt auch für weitere (schutzbedürftige) Familienangehörige hat.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Fälle häuslicher Gewalt sich weiterhin auf einem zahlenmäßig hohen Niveau bewegen.

Zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gehört seitens der Polizei in besonderem Maße ein unmissverständliches Einschreiten bei der Gefahrenabwehr, der zügigen Einleitung von Ermittlungen im Strafverfahren und individuellen weiterführenden Maßnahmen des Opferschutzes.

Daraus kann das deutliche Signal an (potentielle) Täter ergehen, dass Gewalt keine Privatsache ist und es keine rechtsfreien Räume gibt. Aus Präventionssicht ist damit gleichsam eine Stärkung des Opferschutzes verbunden. Die öffentliche Thematisierung der Einsätze häuslicher Gewalt als ein Teil der polizeilichen Aufgaben, erleichtert (auch anderen) Opfern den Zugang zur Polizei und weiteren Hilfsmöglichkeiten und -angeboten.

Wir möchten, dass die Menschen des Freistaates Thüringen sowohl im öffentlichen und darüber hinaus auch im privaten Raum sicher leben. Daher ist die Bekämpfung häuslicher Gewalt ein Ziel der Polizeiarbeit.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei Landespolizeidirektion Pressestelle Telefon: 0361 662 3025 E-Mail: pressestelle.lpd(at)polizei.thueringen.de http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/125951/4655167 OTS: Landespolizeidirektion

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Datum: 17.07.2020 - 12:30 Uhr
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