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Großkontrolle, Trierer Polizei kontrolliert in der Tuner-& Poserszene

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(ots) - Mit einer großangelegten Kontrolle beginnt für die Polizeiinspektion Trier die Umsetzung eines neuen Einsatzkonzeptes, um Autoposer und -tuner in die Schranken zu verweisen. Tuner sind Fahrzeugbesitzer, die ihre PKW oder Motorräder unter technischen, meist leistungssteigernden und optischen Aspekten aufmotzen. Bei Posern handelt es sich um Fahrer, die sich und ihre Kraftfahrzeuge durch übertriebenes Beschleunigen, überschnelle Fahrten, Burnouts, Driften, Aufheulen des Motors oder unnötiges Hin- und Herfahren zur Schau stellen. Während das Tunen im gesetzlichen Rahmen durchaus zulässig ist, verbietet die Straßenverkehrsordnung die beschriebenen Posings. Am Freitagabend, 17. Juli, führten Beamt*innen der Polizeiinspektion Trier, der Bereitschaftspolizei, der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Wittlich und dem Ordnungsamt der Stadt Trier an mehreren Örtlichkeiten im Stadtgebiet Trier zielgerichtete Kontrollen durch.

Durch Feststellungen der Trierer Beamt*innen im täglichen Dienst sowie durch wiederkehrende Beschwerden aus der Bevölkerung, zeichnete sich bereits seit längerer Zeit ein polizeilicher Handlungsbedarf bei den Themen Tuning und Posing ab. Während Bürger vermehrt über zu laute Fahrzeuge, unangebrachte, zu schnelle und teils rücksichtslose Fahrweisen Beschwerden bei der Polizei einreichten, stellten die Beamt*innen bei ihren Verkehrskontrollen häufig illegale Veränderungen an getunten Fahrzeugen fest.

Um nicht nur die teils komplexen Kontrollen getunter Fahrzeuge mit dem notwendigen Sachverstand durchführen zu können, sondern auch die zu beanstandenden Fahrweisen wirksam zu unterbinden, erarbeitete die Polizeiinspektion Trier in den letzten Wochen ein passendes Einsatzkonzept. "Ziel ist es nicht, die Tuningszene zu kriminalisieren oder zu verteufeln und aus der Stadt zu verdrängen, sondern sie innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen stattfinden zu lassen. Gewisse Modifikationen an Fahrzeugen und Fahrweisen sind gefährlich und haben im öffentlichen Straßenverkehr einfach nichts zu suchen," sagt Dietmar Braun.





Bei den Mängeln an Fahrzeugen ist von aufwändigen Manipulationen an der Fahrzeugelektronik, der Abgasanlage oder dem Fahrwerk bis hin zu verschleißbedingten Auffälligkeiten alles vertreten. Viele der Veränderungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und bergen unkalkulierbare Gefahren. Manche Tuner und Poser tun dies nicht aus böswilligen Egoismus. Vielmehr informieren sie sich nicht ausreichend oder in fehlerhaften Quellen über die rechtlichen Erfordernisse und die Folgen der Umbauten. Bestandteil des Konzeptes ist daher auch, Aufklärungsarbeit zum Thema Tuning zu leisten und aufzuzeigen, was im legalen Rahmen alles möglich ist. Hier wird unter anderem auf die Kampagne "TUNE IT! SAFE!", die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur getragen wird, zurückgegriffen. Generell sollte man sich vor jeglichen Veränderungen am Auto oder Motorrad mit deren Zulässigkeit sowie den hierdurch veränderten Fahrverhalten befassen. Oftmals ist eine Nachfrage bei Polizei oder technischen Prüfstellen im Voraus ratsam und hilfreich.

Bereits in der Planungsphase stellte die Polizei seit Ende Mai über 50 Verstöße im Zusammenhang mit getunten Fahrzeugen und Posing-Verhalten fest. Um die Raser und Poser in flagranti zu überführen und die Tuner zu kontrollieren, setzte die Polizei, in Absprache mit der Stadtverwaltung Trier, unter anderen zivile Radar-Fahrzeuge ein.

Bei der heutigen Kontrolle, im Stadtgebiet, insbesondere an den örtlichen Schwerpunkten Bitburger Straße, Petrisberg, Messepark und Innenstadt stellten die Beamt*innen eine Vielzahl von Verstößen fest.

Die Polizist*innen kontrollierten insgesamt 156 Personen und 147 Fahrzeuge. Bei 21 Fahrzeugen war durch von Veränderungen oder Mängeln die Betriebserlaubnis erloschen. Auf die Fahrer und Halter kommt nun unter anderem ein Bußgeld zu. Fünfmal wurde den Fahrer*innen die Weiterfahrt untersagt. Die Beamt*innen leiteten Fünf Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung ein. Sie stellten außerdem 6 weitere Ordnungswidrigkeiten fest. Ein Fahrzeugführer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

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Datum: 17.07.2020 - 23:58 Uhr
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