(Welschingen / Landkreis Konstanz) Beifahrer zeigt zivilem Zollbeamten den ausgestreckten Mittelfinger (19.07.2020)
(ots) - Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" passt zu einem Vorfall, der sich am Sonntag gegen 11 Uhr auf der L 191 zwischen Welschingen und Singen ereignet hat. Eine zivile Streife des Zolls wollte ein ausländisches Fahrzeug und deren Insassen kontrollieren. Hierzu überholten die Beamten das Auto und versuchten durch das eingeschaltete Anhaltezeichen in deutscher und englischer Sprache den Fahrer zum Anhalten zu bringen. Die Fahrerin missachtete die Zeichen und überholte das langsamer werdende Zivilfahrzeug. Beim Überholvorgang streckte der Beifahrer seinen Arm aus dem Fahrzeug und zeigte den zivilen Beamten seinen ausgestreckten Mittelfinger. Erst als ein zweites Zollfahrzeug hinzukam, das Auto überholte und ausbremste, konnten die Beamten die Insassen stoppen und kontrollieren. Trotz Reue muss sich der 28-jährige Beifahrer nun wegen Beleidigung, seine Fahrerin wegen Missachtens von Zeichen und Weisungen verantworten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Konstanz wurde eine Sicherheitsleistung von 400 Euro erhoben.
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Datum: 20.07.2020 - 14:05 Uhr
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