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Kontrolle einer landwirtschaftlichen Zugmaschine - Untersagung der Weiterfahrt wegen Verkehrsuntauglichkeit

ID: 2399014

(ots) - Am Nachmittag des 20.07.2020 befanden sich die Beamten der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Bereich Penzlin. Gegen 16:30 Uhr fiel den Beamten auf der Landstraße zwischen Puchow und Penzlin eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit zwei Anhängern auf, die insgesamt 12 Heuballen geladen hatte. Die Beamten entschlossen sich, das Fahrzeug einer Kontrolle zu unterziehen. Der Fahrer ist ein Landwirt aus der Region. Bei der Kontrolle der Zugmaschine stellten die Beamten keine Mängel fest. Bei den Anhängern hingegen stellten die Beamten so viele Mängel fest, dass dem Landwirt die Weiterfahrt mit den Hängern am Ende untersagt wurde.

Beide Anhänger sind Fabrikate aus der DDR. Die Anhänger wurden zulassungsfrei genutzt, aber es gab keine Fahrzeugpapiere. Ein Anhänger hatte weder Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) noch ein Fabrikschild. Bei dem anderen Anhänger fehlte die FIN, das Fabrikschild war noch vorhanden. Beide Anhänger haben erhebliche Mängel, so dass die Verkehrstauglichkeit nicht gegeben war. So waren z.B. vier der acht Reifen an den Seitenwänden so porös und eingerissen, dass sie jederzeit hätten platzen können. Bei einem Reifen lag das unter den Profilrillen vorhandene Gewebe großflächig frei, so dass auch dieser hätte jederzeit platzen können. Zehn Heuballen waren mit Zurrgurten gesichert, was aber trotzdem keiner vorschriftsmäßigen Sicherung entspricht. Die restlichen zwei Heuballen lagen völlig ungesichert dazwischen.

Wie oben schon erwähnt, haben die Beamten beide Anhänger aus dem Verkehr gezogen. Um diese weiter benutzen zu können, muss der Landwirt die Anhänger aufwendig instand setzen und neu abnehmen lassen.

Dem Landwirt werden diverse Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrszulassungsverordnung und Fahrzeugzulassungsverordnung vorgeworfen. Er muss dabei mit einer Geldbuße von ca. 400 Euro sowie bis zu 5 Punkten rechnen.





Die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow werden auch weiterhin landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrollieren.

Werden Anhänger zulassungsfrei betrieben, müssen die zulassungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Hierfür ist ein Nachweis über den landwirtschaftlichen Betrieb, den landwirtschaftlichen Zweck der Fahrt und damit einhergehend eine Einzelgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis einzuholen. Das Fahrzeuggespann - der Ackerschlepper samt Anhänger - muss dann entsprechend gekennzeichnet sein. Unter anderem müssen sich Kennzeichnungen über die FIN und das Fabrikschild am Fahrzeug befinden, ein Geschwindigkeitsschild an der Rückseite des Anhängers "25 km/h" muss ebenfalls angebracht sein.

Außerdem ist auf die vorgeschriebene Ladungssicherung zu achten. Es nützt nichts, zum Beispiel Strohballen mit nur einem Gurt, der längs in der Mitte verläuft zu sichern. Die seitlichen Ballen werden dadurch nicht erfasst und sind dann ungesichert.

Für Fragen, insbesondere zum Zulassungsrecht und zur Ladungssicherung sind die Beamten des besonderen Verkehrsüberwachungsdienstes des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow unter der Telefonnummer 03961 - 25 78 224 erreichbar.

Rückfragen bitte an:

Diana Mehlberg Polizeiinspektion Neubrandenburg Telefon: 0395/5582-5007 E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg(at)polizei.mv-regierung.de http://www.polizei.mvnet.de Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/108770/4658857 OTS: Polizeiinspektion Neubrandenburg

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Datum: 22.07.2020 - 10:09 Uhr
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