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Hauptzollamt Frankfurt am Main deckt illegalen Aufenthalt in acht Fällen auf - Acht vorläufige Festnahmen bei Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Stadtgebiet

ID: 2399754

(ots) - In der vergangenen Woche führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main zum Teil in Zusammenarbeit mit der Polizei Kontrollen im Stadtgebiet durch. Schwerpunkt der Kontrollen war das Aufdecken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie die Kontrolle, ob der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wird. Es wurden insgesamt 36 Betriebe, davon vorrangig des Gastronomiegewerbes, kontrolliert und 93 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei kam es zu insgesamt 8 vorläufigen Festnahmen von Arbeitnehmern, die sich illegal in Deutschland aufhielten und hier nicht arbeiten durften. Bisher wurden gegen drei Arbeitgeber Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtführung von notwendigen Stundenaufzeichnungen eingeleitet. Zudem kam es in einigen Fällen wegen der Nichtmitführung von notwendigen Ausweisdokumenten zu weiteren Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegenüber den Arbeitnehmern.

Die Auswertungen der gewonnenen Erkenntnisse dauern an.

Zusatzinformationen Jahresergebnisse der FKS für das Jahr 2019 (des HZA Frankfurt am Main): Unser Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main führte im Jahr 2019 umfangreiche Prüfungen bei 370 Arbeitgebern durch. 3.186 Personen wurden befragt. Die Schadenssumme im Rahmen der straf-und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 6,5 Millionen Euro. 796 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen, sowie 534 Bußgeldverfahren. 357 Strafverfahren wurden eingeleitet, sowie 198 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Die Summe der festgesetzten Geldbußen beläuft sich auf 97.751 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckte Vermögensarreste in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro, und sicherte vorläufig Vermögen in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden Ermittlungen gegen eine Tätergruppierung von Servicefirmenbetreibern geführt, die über mehr als 10 Jahre sieben verschiedene Servicefirmen im Baubereich betrieben haben. Diese sogenannten Servicefirmen erbrachten aber keine eigenen Bauleistungen, sondern wurden zu illegalen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung von sog. Abdeckrechnungen, gegen Provisionszahlung betrieben. Auf den Konten der Servicefirmen wurden im ermittelten Tatzeitraum mehr als 100 Millionen Euro eingezahlt. Durch den Verkauf der sog. Abdeckrechnungen wurden die Rechnungskäufer in die Lage versetzt, Schwarzlohnzahlungen an eigene Arbeitnehmer, die nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet waren, zu verschleiern. Am 6.Dezember 2019 verhängte das Landgericht Frankfurt folgende Haftstrafen: Fünf Jahre und vier Monate, drei Jahre und vier Monate, zwei Jahre und fünf Monate, zwei Jahre auf Bewährung und 500 Arbeitsstunden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.





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Datum: 23.07.2020 - 09:15 Uhr
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