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Verfahren gegen Justizsenatorin eingestellt

ID: 2400413

(ots) - Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen die Landesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen und nunmehrige Justizsenatorin Anna Gallina sowie zwei weitere Parteimitglieder ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.

Den angezeigten Personen waren ehrverletzende Äußerungen gegenüber zwei Abgeordneten der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vorgeworfen worden. Soweit dieser Vorwurf auf entsprechenden Presseberichten im Juni 2019 beruhte, bestand nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Verfahrenshindernis, weil die Strafanzeige erst am 4. November 2019, mithin nicht binnen drei Monaten erstattet wurde, nachdem die Anzeigeerstatter von der möglichen Tat und etwaigen Tatverdächtigen wussten (§ 77b Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuchs). Im Hinblick auf gleichlautende Äußerungen in einem Hamburger Zivilprozess mangelte es an einem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse (§ 376 der Strafprozessordnung).

Hamburg, 23.07.2020

Oberstaatsanwältin Nana Frombach Erste Staatsanwältin Liddy Oechtering

Tel.: 040-42843 2108/1699 Fax: 040-42798 1900 e-mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft(at)sta.justiz.hamburg.de

-------------------------------------------------------------------------------- ----------------------------------------------------------------------- § 77b StGB Antragsfrist (1) Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist (Anm.: darunter fallen auch sämtliche Beleidigungsdelikte) wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterlässt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.

(2) Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt...

§ 376 StPO Anklageerhebung bei Privatklagedelikten

Die öffentliche Klage wird wegen der in § 374 bezeichneten Straftaten (Anm.: darunter fallen auch sämtliche Beleidigungsdelikte) von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.





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Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle

Telefon: 040-42843-2108 http://justiz.hamburg.de/startseite-staatsanwaltschaft/

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/11539/4660661 OTS: Staatsanwaltschaft Hamburg

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Datum: 23.07.2020 - 19:28 Uhr
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