Pressemeldung der Polizei vom 11.10. /Nach Pkw- Aufbruch reiche Beute
(ots) - Ein unbekannter Täter schlug am Montag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr die Seitenscheibe eines Audi A3 ein, der im
Füllenkamp vor einem Fitnessstudio abgestellt war, ein. Aus dem
Inneren konnte er leichte Beute mitnehmen: eine Digitalkamera Sony,
ein Navigationsgerät Traffic Assists sowie eine Geldbörse mit Bargeld
einer Debitkarte sowie persönlichen Papieren.
Ferner wurde ein Volvo, der auf demselben Parkplatz stand, ebenfalls
auf dieselbe Weise geöffnet. Der Benutzer hatte sein Laptop hinter
dem Fahrersitz "präsentiert" und der Täter hat sich diese Gelegenheit
nicht nehmen lassen Der Schaden ist wieder erheblich, insgesamt über
2.000€. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.
Erneut an selber Stelle einen 3er BMW aufgebrochen
Am Donnerstag, zwischen 18.00 und 19.00 Uhr, wurde erneut ein Pkw
durch Einschlagen der Seitenscheibe aufgebrochen und das im
Fahrzeuginneren gut sichtbar abgelegte Laptop wurde von einem bislang
Unbekannten gestohlen. Der Gesamtschaden wird auch hier mit rund
1.000€ angegeben. Angestellte des dortigen Fitnessclubs hatten um
kurz vor 19.00 Uhr einen lauten Knall gehört. Zeugen werden gebeten,
sich mit der Polizei in Verbindung zu setzten. Die Polizei warnt vor
der Ablage von Wertgegenständen im Auto und schon gar nicht im
Sichtbereich.
Kreispolizeibehörde Herford
Hansastraße 54
32049 Herford
Tel.: 05221 / 888 1270
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.08.2010 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 242170
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HF
Stadt:
Herford
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 118 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemeldung der Polizei vom 11.10. /Nach Pkw- Aufbruch reiche Beute"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).