Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Mönchengladbach
(ots) - Weitere Durchsuchungen in
Mönchengladbacher Pflegeeinrichtungen
Im vergangenen Monat hat die Polizei in Mönchengladbach
Pflegeeinrichtungen durchsucht und Patientenakten beschlagnahmt.
Ausgangspunkt der Ermittlungsverfahren waren drei Strafanzeigen.
Bei der nachfolgenden Auswertung von Unterlagen und durch Hinweise
aus der Bevölkerung ergaben sich Anhaltspunkte für weitere -
möglicherweise - strafbare Pflegefehler. Für diese Fälle wurden
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Insgesamt wird derzeit in 31 Fällen
ermittelt. Betroffen sind Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher
Träger.
Ein wichtiges Beweismittel sind in diesen Fällen die Kranken- und
Pflegeakten. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erwirkte daher
entsprechende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Die Polizei
hat diese Beschlüsse heute vollstreckt. Es wurden Akten als mögliche
Beweismittel beschlagnahmt.
Erst nach Durchführung weiterer Ermittlungen - hierzu gehören die
Auswertung der Beweismittel durch Sachverständige sowie Vernehmungen
- kann geprüft werden, ob tatsächlich Pflegefehler vorliegen und
diese als Körperverletzungen im strafrechtlichen Sinne zu werten und
daher als Straftaten zu ahnden sind; in den Fällen, in denen
Pflegende verstorben sind, wäre für das Vorliegen einer fahrlässigen
Tötung insbesondere der Nachweis erforderlich, dass der Pflegefehler
todesursächlich war.
Die Ermittlungen werden sich voraussichtlich über einen längeren
Zeitraum erstrecken.
Pressestelle
Polizei Mönchengladbach
Tel.: 02161 / 292020
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Datum: 13.08.2010 - 15:25 Uhr
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Mönchengladbach
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