Korbach - Verkehrskontrollen in der Flechtdorfer Straße
(ots) - In der Flechtdorfer Straße beschweren sich immer
wieder Fußgänger über motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrer,
die im verkehrsberuhigten Bereich keine Rücksicht auf Fußgänger
nehmen. Dies nahm die Polizeistation in Korbach zum Anlass, um in der
letzten Woche mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei aus Kassel
Kontrollen in diesem Bereich durchzuführen.
Die Beamten stellten dabei fest, dass der subjektive Eindruck der
Fußgänger richtig ist. Nur etwa 50 % der Fahrzeugführer hielten sich
an die Vorschriften im verkehrsberuhigten Bereich und waren mit
Schrittgeschwindigkeit unterwegs. Gegen 10 Fahrzeugführer sprachen
die Beamten gebührenpflichtige Verwarnungen aus, weil sie zu schnell
unterwegs waren. Wo die Beamten es noch vertreten konnten, sprachen
sie mündliche Verwarnungen aus, und wiesen auf die besonderen
Gefahren in den verkehrsberuhigten Zonen hin. Für die Beamten erwies
sich als besonders erschreckend, dass sich die meisten Fahrzeugführer
über die Bedeutung des Verkehrszeichen "verkehrsberuhigter Bereich"
nicht im Klaren waren. Teilweise herrschte die Meinung vor, dass
Geschwindigkeiten von 20 - 30 km/h gerechtfertigt sind. Dabei sind
die Regeln klar definiert und festgelegt:
- Der Beginn verkehrsberuhigter Bereiche ist immer mit
Verkehrszeichen 325.1 gekennzeichnet und das Ende mit
Zeichen 325.2
- Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Das
bedeutet etwa 7 km/H. (gilt auch für Radfahrer)
- Parken ist nur an besonders gekennzeichneten Stellen
erlaubt
- Fußgänger dürfen die gesamte Straße benutzen
- Mit spielenden Kindern ist dort zu rechnen und das ist
auch erlaubt
- Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich
- Natürlich gilt auch hier die Gurtpflicht
- Fahrzeuge die den verkehrsberuhigten Bereich verlassen,
müssen immer Vorfahrt gewähren
Verkehrszeichen sind als Bilder in der digitalen Pressemappe der
Polizeidirektion Waldeck Frankenberg, Suchwort "Korbach" hinterlegt
Volker König
Polizeihauptkommissar
ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen
Digitale Pressemappe:
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Datum: 16.08.2010 - 13:17 Uhr
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