(1560) Polizeibeamter bei Widerstandshandlung verletzt
(ots) - Weil er heute Nacht (22.08.2010) in Schwabach
eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen verhinderte,
erhielt ein Polizeibeamter (32) von einem 20-Jährigen einen
Faustschlag ins Gesicht. Dabei zog er sich eine Kopfplatzwunde zu.
Eine Zivilstreife der Schwabacher Polizei stellte gegen 03:00 Uhr
im südöstlichen Teil der Stadt zwei Personengruppen fest, die
miteinander in Streit geraten waren. Um die Situation zu entschärfen,
erfolgte die Hinzuziehung einer uniformierten Streifenbesatzung.
Nachdem ein 20-jähriger Schwabacher Anstalten machte, ein Mitglied
der anderen Gruppe anzugreifen, ging ein Beamter dazwischen und
erhielt vom Angreifer einen Faustschlag in das Gesicht. Erst mit
Hilfe seines Kollegen gelang die Festnahme des renitenten Schlägers,
der sich dabei ebenfalls eine Platzwunde zuzog. Sein 18-jähriger
Bruder, der versuchte die Festnahme zu Verhindern, konnte durch
Pfeffersprayeinsatz von den Beamten zur Raison gebracht werden.
Sowohl der Beamte, als auch der 20-Jährige kamen zur ambulanten
Behandlung in das Schwabacher Krankenhaus. Der 18-Jährige erhielt vor
Ort eine Augenspülung.
Die Brüder werden wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und
Körperverletzung zur Anzeige gebracht.
Robert Sandmann
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.08.2010 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 245693
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MFR
Stadt:
Schwabach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 107 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (1560) Polizeibeamter bei Widerstandshandlung verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).