Kaffeefahrten - als Gewinnspiel getarnt - Kreis Mettmann - 1008144
(ots) - 10.000 Euro Bargeldgewinn - vielleicht ist
Ihnen in den letzten Tagen auch eine entsprechende Gewinnmitteilung
ins Haus geflattert.
Die Polizei im Kreis Mettmann erhielt in der vergangenen Woche
mehrere Anrufe von aufmerksamen Bürgern. Sie erhielten eine
entsprechende Benachrichtigung und wurden misstrauisch.
Ende des Monats soll der Gewinn bei einer kostenlosen
Ausflugsfahrt an den Rhein mit Programm und Verpflegung ausgezahlt
werden. Als Einstiegsmöglichkeiten in den modernen Reisebus werden
öffentliche Bushaltestellen im südlichen Kreisgebiet benannt.
Um der ganzen Sache einen seriösen Anstrich zu verleihen, wird der
Name eines bekannten Entertainers ein wenig verfälscht - ein nicht
illegales Täuschungsmanöver.
Das Schreiben ist geschickt formuliert. Erst bei sehr genauem
Lesen fällt auf, dass es sich bei dem in Aussicht gestellten Gewinn
keinesfalls tatsächlich um 10.000 Euro handelt.
Letztendlich dürfte es sich bei der Ausflugsfahrt um eine so
genannte "Kaffeefahrt" handeln, bei der Waren zu stark überhöhten
Preisen verkauft werden.
Die versprochenen Gewinne dienen dabei nur als Lockmittel und sind in
der Regel extrem minderwertig. So entpuppt sich ein 50-teiliges
Haushaltsset als eine Packung Streichhölzer oder ein Wäschetrockner
als einfache Wäscheleine.
Senioren sind besonders im Fokus der Veranstalter und daher
gefährdet.
Jeder, der an einer solchen Kaffeefahrt teilnehmen möchte, sollte
im Vorfeld auf eine Verkaufsveranstaltung vorbereitet sein.
Einige Vorsichtsregeln können vor bösen Überraschungen schützen.
Achten Sie bei Käufen auf das Datum und die Belehrung über das
Rücktrittsrecht. Die Verkäufer lassen das Kaufdatum gern offen, um
durch Zurückdatieren das 14-tägige Rücktrittsrecht zu umgehen.
Noch sicherer ist es natürlich, nichts zu kaufen und nichts zu
unterschreiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Waren im Handel
sehr viel preisgünstiger bekommen, ist sehr groß.
Weitere Hinweise und Beratungen erhalten Sie bei der
Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Mettmann unter 02104 982
8400
Polizei Mettmann
Pressestelle
Telefon: 02104 / 982-2010
Telefax: 02104 / 982-2028
E.-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
Homepage: www.polizei-mettmann.de
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Datum: 23.08.2010 - 13:24 Uhr
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