Festnahme eines Mitglieds der "Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU)"
(ots) - Nr. 22
Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch (25. August 2010) auf Grund
eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom
7. April 2010
den 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen Rami M.
durch Beamte des Landeskriminalamts Hamburg in Frankfurt am Main
festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung
Usbekistan (IBU)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB, § 129b Abs.
1 StGB).
Die "Islamische Bewegung Usbekistan (IBU)" verfolgt das Ziel, in
Zentralasien einen islamischen Staat mit einer
religiös-fundamentalistischen Gesellschaftsordnung zu errichten. Sie
verübt deshalb - teilweise zusammen mit regionalen Taliban-Gruppen -
Terroranschläge vor allem auf pakistanische Sicherheitskräfte und
Mitglieder der in Afghanistan stationierten internationalen
NATO-Schutztruppe ISAF. Wegen der Beteiligung der Bundeswehr an dem
Militäreinsatz der NATO zählt die IBU auch die Bundesrepublik
Deutschland zu ihren "Feinden".
Der Beschuldigte soll Anfang 2009 den Entschluss gefasst haben,
sich dem gewaltsamen "Jihad" der IBU anzuschließen. Zu diesem Zweck
soll er im März 2009 in ein Terrorcamp der Organisation in Pakistan
gereist sein und dort eine Ausbildung im Umgang mit Waffen und
Sprengstoff durchlaufen haben. Anschließend soll er sich an
Kampfhandlungen der IBU beteiligt haben.
Der Beschuldigte wurde im Juni 2010 von pakistanischen
Sicherheitskräften aufgegriffen und befand sich seither in
pakistanischem Gewahrsam. Am Mittwoch (25. August 2010) wurde er nach
Deutschland überführt, wo er bei seiner Einreise am Flughafen in
Frankfurt am Main festgenommen wurde. Der Beschuldigte wurde heute
dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den
Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet
hat.
Mit den weiteren Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Hamburg
beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können
derzeit nicht erteilt werden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Marcus Köhler
Staatsanwalt
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
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Datum: 26.08.2010 - 14:13 Uhr
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