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Medienmitteilung Nr. 1 vom Freitag, 27.08.10

ID: 247813

(ots) - Wieder Schwengel von Wasserpumpe auf
Spielplatz abgebrochen ROTENBURG-LISPENHAUSEN. In der Zeit zwischen
Samstag, 21.08.10, und Dienstag, 24.08.10, wurde erneut der Schwengel
an der Wasserpumpe auf dem Spielplatz an der Freizeitanlage des
Bürgerzentrums hinter dem Feuerwehrgerätehaus mutwillig abgebrochen.
Der Schaden beträgt ca. 500,- Euro. Bereits Anfang August war diese
Schwengelpumpe bereits schon einmal abgebrochen worden. Ortsvorsteher
Manfred Knoch hatte nach der ersten Tat eine Belohung zur Ermittlung
der Täter in Höhe von 100,- Euro ausgesetzt. Hinweise gingen nicht
ein. Daher haben sich Bürgermeister Manfred Fehr und Ortsvorsteher
Manfred entschlossen die Belohung auf 250,- Euro zu erhöhen. Nun
hoffen Beide, dass die blödsinnigen Sachbeschädigungen auf dem noch
neuen Spielplatz aufhören. Hinweise bitte an die Polizei in
Rotenburg, Tel.: 06623/9370 oder im Internet unter
www.polizei.hessen.de - Onlinewache. Falscher Alarm ausgelöst / Vier
Kinder und Jugendliche hatten Alarmknopf gedrückt
ROTENBURG-LISPENHAUSEN. Verwundert waren die Lispenhäuser am
Donnerstagabend, 26.08.10, um 18.30 Uhr. Innerhalb von drei Minuten
ging die Sirene und es wurde Brandalarm ausgelöst. Daraufhin setzten
sich die freiwilligen Lispenhäuser Feuerwehrleute in Richtung
Feuerwehrgerätehaus in Bewegung. Ausgelöst wurden die Alarme am
Melder in der Bahnhofstraße 29. Dort war aber dann bei Eintreffen der
Feuerwehrmänner kein Mensch. Um 18.35 Uhr riefen die Feuerwehrleute
die Rotenburger Polizei an. Sie hatten am Bahnhof vier Kinder und
Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren aus Lispenhausen und Bebra
angetroffen. Gegenüber gaben die vier auch zu, dass sie aus Neugier
den Alarmknopf gedrückt hätten. Sie wollten testen, ob der Alarm noch
funktioniere. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen
Missbrauch von Notrufen ein. Dieser besagt, wer absichtlich oder




wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass
wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die
Hilfe anderer erforderlich wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe bestraft. Somit wahrlich kein Kavaliersdelikt.
Manfred Knoch, Pressesprecher, Tel.: 06621/932-131


ots Originaltext: Polizeipräsidium Osthessen

Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=51097

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Osthessen
Pressestelle
Manfred Knoch
Telefon: 06621/932-131
Fax: 06621/932-150


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Datum: 27.08.2010 - 11:27 Uhr
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