Pressemitteilung Polizei Varel
(ots) - Varel:
Verkehrsunfallgeschehen:
VU unter Alkoholbeeinflussung
Drostenstraße, Fr. 27.08., 15.45 Uhr:
Der 44-Jährige Fahrer eines PKW fährt vom Fahrbahnrand an und
übersieht dabei, dass ein PKW an ihm vorbeifährt. Es kommt zum
Zusammenstoß, bei dem an beiden Fahrzeugen leichte Sachschäden
entstanden. Bei der Unfallaufnahme wird Alkoholgeruch in der Atemluft
des Verursachers wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest
ergibt 0,34 Promille. In Verbindung mit der Verursachung eines
Verkehrsunfall, kann ein Alkoholwert über 0,3 Promille zu relativer
Fahruntüchtigkeit führen, was die Erstattung einer Strafanzeige zur
Folge hätte. Die Entnahme einer Blutprobe wurde durch den
Bereitschaftsrichter angeordnet. Der Führerschein wurde belassen.
Kriminalitätsgeschehen:
Brand einer Papierabfalltonne
Arngaster Straße, Sa. 28.08., 02.15 Uhr:
Zur genannten Tatzeit brannte eine sogenannte blaue Tonne auf dem
Parkplatz beim Hallenbad vollständig aus. Die Tonne wurde komplett
zerstört. die Freiwillige Feuerwehr Varel löschte den Brand. Da der
Verdacht einer Brandlegung bestand, wurde Strafanzeige erstattet.
Hinweise an PK Varel, Tel: 04451/9230.
Versuchte Diebstähle aus Kraftfahrzeugen
Kommodore-Bonte-Str./Beethoven Str., Sa. 28.08., 03.25 Uhr:
Insgesamt drei Taten von Diebstählen aus PKW wurden dem PK Varel
angezeigt. In zwei Fällen waren die Seitenscheiben der Fahrzeuge
eingeschlagen worden, in einem Fall misslang der Versuch. Bei allen
Fahrzeugen handelt es sich um Fabrikate der Marke VW. Obwohl jeweils
das Fahrzeuginnere durchwühlt worden waren, wurde offensichtlich
nichts entwendet. Die Tatausführungen wurden von Anwohnern
wahrgenommen, die die Polizei benachrichtigten. Hinweise an PK Varel,
Tel: 04451/9230.
Bockhorn:
Sonstiges:
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Grabsteder Straße, Fr. 27.08., 16.00 Uhr:
Der 20-Jährige Beschuldigte befuhr mit einem PKW öffentliche
Straßen. Er führte einen Anhänger mit, obwohl er nicht zum Führen
einer solchen Fahrzeugkombination berechtigt war. Die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers überstieg das Leergewicht des ziehenden
Fahrzeuges, so dass die Fahrerlaubnis der Klasse BE, sogenannter
Anhängerführerschein, erforderlich war. Der Beschuldigte hatte nur
die FE der Klasse B. Da der Beschuldigte bei der Kontrolle seinen
Führerschein nicht mitführte, wurde er eindringlich hinsichtlich des
Führens einer solchen Fahrzeugkombination belehrt. Der Beschuldigte
entschied, seine Fahrt fortzusetzen und fasste dadurch einen neuen
Tatentschluss. Strafanzeigen in zwei Fällen wurden erstattet.
Ruhestörung durch lärmende Jugendliche
Gartenstraße, Sa. 28.08., 22.00 bis 03.15 Uhr:
Zum wiederholten Male beschwerten sich Anwohner über das Verhalten
der örtlichen Jugendszene, welche sich in der Nähe des Jugendzentrums
versammelt, Alkohol trinkt und lärmt. Im Rahmen der Streifentätigkeit
wurde der Einsatzort zweimal angefahren und es wurde Kontakt zu den
Jugendlichen aufgenommen. Platzverweise wurden ausgesprochen.
In Folge von Fahndungsmassnahmen in anderer Sache, bei dem die
Fahrzeuge des PK Varel eingebunden waren, war es nicht möglich, den
Einsatzort nach Mitternacht trotz erheblicher, weiterer Beschwerden
aufzusuchen. Um 03.15 h konnten schließlich Massnahmen am Einsatzort
getroffen werden. Die Ansammlung wurde aufgelöst. Ein uneinsichtiger
und alkoholisierter 19-Jähriger, der sich zudem auch noch renitent
verhielt, musste zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam
genommen werden. Er wurde einer Gewahrsamszelle beim PK Varel
zugeführt.
Nach § 1 Abs. 1 des Nds. SOG haben die Verwaltungsbehörden und die
Polizei gemeinsam die Aufgaben der Gefahrenabwehr. Die Polizei nach
Abs 2 jedoch nur, wenn die Gefahrenabwehr durch die
Verwaltungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. In
dem vorliegenden Fall handelt es sich um ein seit langem bekanntes
Problem, welches durch polizeiliche Einsätze nur kurzfristig gelöst
werden kann.
Seit mehreren Wochen beschweren sich Anwohner über die Zustände
vor dem Jugendzentrum, die offensichtlich nicht mit dem eigentlichen
Betrieb des Jugendzentrums zusammenhängen. Speziell an den heißen
Sommertagen wurden die Einsätze fast täglich gefahren. Ein Ende der
Beschwerdenflut scheint nicht in Sicht.
Zetel:
Verkehrsunfallgeschehen:
VU mit Flucht
Bahnhofstraße, Fr. 27.08., 11.30 bis 12.45 Uhr:
Bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigt beim Vorbeifahren an
dem ordnungsgemäß auf dem Parkstreifen vor der Friesenapotheke
abgestellten PKW VW Sharan dessen Außenspiegel und entfernt sich von
der Unfallstelle. Hinweise an Pst. Zetel: 04453/4799.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressesprecher
Klaus-R. Harms
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.08.2010 - 12:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 248330
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WHV
Stadt:
Wilhelmshaven
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 128 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemitteilung Polizei Varel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).