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Rede des Inspekteur der Polizei Dieter Wehe anlässlich der Sitzung des Innenausschusses am 02.09.2010

ID: 250781

(ots) - Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
der in der Sondersitzung am 04.08.2010 dargestellte Geschehensablauf
hat sich weiter konkretisiert. Ich möchte Ihnen heute erläutern, wie
die Polizei Duisburg frühzeitig und mehrfach Sicherheitsbedenken vor
der Loveparade eingebracht hat und der Veranstalter zusagte, das
Sicherheitskonzept zu erfüllen. Die Polizei erkannte dann im Laufe
der Veranstaltung, dass der Veranstalter Sicherheitszusagen nicht
einhielt. Dabei sind wichtige Punkte, auf die ich in diesem
Zusammenhang später eingehen möchte:
•die zu späte Öffnung des Veranstaltungsgeländes und dadurch bereits
zu Beginn massive Probleme auf den Zuwegungen,
•die fehlenden Ordner an den Zugangsschleusen, dadurch in der
wichtigen Anfangsphase zu geringe Durchlaufmengen,
•das Versagen des Pusher-Konzeptes und dadurch keine Verteilung der
Besucher auf dem Güterbahnhofsgelände,
•die nicht wahrnehmbaren Lautsprecherdurchsagen sowie
•die fehlende Ausschilderung für Zu- und Ausgänge und dadurch
Orientierungslosigkeit der Besucher.

Zu den Themenkomplexen im Einzelnen:
Sicherheitskonzept
Die Stadt Duisburg hat zur Vorbereitung der Loveparade unter anderem
die AG 4 "Sicherheit" eingerichtet.

In diese Arbeitsgruppe hat die Polizei ihre Sicherheitsbedenken
für den nicht zu ihrem Verantwortungsbereich gehörenden Tunnel und
Rampenbereich eingebracht.
Nach einer Präsentation des Sicherheitskonzeptes durch den
Veranstalter am 23.03.2010 und kontroverser Diskussion auf Grund der
polizeilichen Sicherheitsbedenken, nahm aber die Stadt Duisburg das
Genehmigungsverfahren aus dem Aufgabenpaket dieser Arbeitsgruppe
heraus und behandelte es in einem eigenen Gesprächskreis ohne
Beteiligung der Polizei weiter. Unter anderem wurde in diesem
Zusammenhang durch die Stadt Duisburg auch ein Gutachten durch Prof.




Dr. Schreckenberg in Auftrag gegeben, in dem die Bedenken der Polizei
Duisburg geprüft wurden.
Der Polizei Duisburg lag der Entwurf eines Sicherheitskonzeptes mit
Datum 18.06.2010 vor.
Wegen erkennbarer Schnittstellen zwischen Veranstalter, Feuerwehr,
Stadt Duisburg und Polizei hat die Polizei Duisburg für alle
Beteiligten einen Szenarienworkshop initiiert, der am 08.07.2010 in
den Räumen der Feuerwehr Duisburg durchgeführt wurde.
Drei Szenarien befassten sich mit der Überfüllungsproblematik.
Darüber hinaus befasste sich ein Szenario mit der Problematik der
sog. Entfluchtung. Für jedes Szenario wurden Aufgaben und
Verantwortlichkeiten einvernehmlich und verbindlich festgelegt.

Dazu hat die Stadt Duisburg in ihrem Zwischenbericht an den
Landtag erklärt: "Anregungen, insbesondere der Polizei, wurden
geprüft und, soweit von Sachverständigen für sinnvoll erachtet,
umgesetzt." Die Duisburger Polizei konnte damit davon ausgehen, dass
ihre Bedenken vom Veranstalter und der Stadt im Sicherheitskonzept
berücksichtigt wurden.
Inhalt der Sicherheitskonzeption
Der Veranstaltungsbereich der Loveparade in Duisburg am 24.07.2010
umfasste den alten Güterbahnhof, die Rampen sowie den gesamten
Bereich des Karl-Lehr-Brückentunnels einschließlich der Sperrstellen
des Veranstalters an der Düsseldorfer Straße (westliche Begrenzung)
und Grabenstraße (östliche Begrenzung).
Dieser gesamte Bereich einschließlich der Zugangsschleusen und die
gesamte Zu- und Ablaufregelung der Besucher stand in der
Verantwortung des Veranstalters.
Zur Besuchersteuerung sollten vom Veranstalter zwei Zugangsschleusen
eingerichtet werden (vorgeplante Kapazität 30.000 Menschen pro Stunde
/ pro Schleuse).
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Veranstalters war der Einsatz
von 1.000 Ordnern verbindlich zugesagt. 150 davon sollten auf der
Karl-Lehr-Straße, einschließlich der Zugangsschleusen, der
Tunnelbereiche sowie der Rampen eingesetzt werden.

Zu deren Steuerung und Kommunikation sollte die
Veranstaltungsleitung über ein umfassendes Bündelfunksystem verfügen,
das alle Veranstaltungsbereiche inklusive der angrenzenden Flächen
abdeckte, um jederzeit mit allen relevanten Ordnerpositionen
verbunden zu sein.
Der reguläre Zu- und Abfluss sollte zentral über die östliche (große)
Rampe erfolgen, während die westliche (kleinere) Rampe zu einem
späteren Zeitpunkt ausschließlich als Ausgang fungieren sollte.
Um eine "Pfropfenbildung" am Kopf der Rampe zu verhindern, waren der
Einsatz von sog. Pushern und ggf. die Schließung der Zugangsschleusen
durch die Ordner sowie entsprechende Lautsprechdurchsagen des
Veranstalters vorgesehen.
Die Zugangsschleusen sollten gegen 11:00 Uhr geöffnet werden. Bei
Bedarf sollte bereits um 10:00 Uhr geöffnet werden, um frühzeitig
möglichen Verdichtungen entgegenzuwirken.
Für die übrigen Beteiligten waren folgende Aufgaben vorgesehen.
Ordnungsbehörde
•Prüfung der Schließung des Geländes in Absprache mit Feuerwehr und
Polizei sowie dem Veranstalter innerhalb einer Telefonkonferenz
•Information der Veranstaltungsbesucher auf den Zulaufstrecken durch
Lautsprechereinsatz
•Ggf. Unterstützung des Veranstalters

Polizei
•Ggf. Unterstützung des Veranstalters an den Zugangsschleusen
•Ggf. Unterstützung des Veranstalters bei Lenkung der Besucherströme
auf dem Gelände
Deshalb haben wir rund 90 Prozent der 4.000 eingesetzten
Polizeibeamten außerhalb des Veranstaltungsgeländes eingesetzt, um
unsere originären Aufgaben wahrzunehmen.
•Ggf. Einrichten von Vorsperren auf den Zulaufstrecken West und Ost
Hinsichtlich der Entscheidungskompetenz bei drohender Überfüllung am
Veranstaltungstag wurde in dem Workshop verbindlich Folgendes
vereinbart:
"Die Entscheidung über eine (drohende) Überfüllung des
Veranstaltungsgeländes und den damit verbundenen Maßnahmen (kein
Einlass mehr auf das Gelände) wird in einer Telefonkonferenz
besprochen. Die endgültige Entscheidung trifft die Ordnungsbehörde;
die übrigen Teilnehmer der Telefonkonferenz nehmen eine
Beratungsfunktion wahr."


Durchführungsphase
Obwohl sich bereits ab 10:00 Uhr Zuschauerströme massiv anstauten,
öffnete der Veranstalter das Gelände erst um 12:04 Uhr vollständig.
Grund waren offensichtlich noch andauernde Planierarbeiten auf dem
Veranstaltungsgelände im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs.
Erst auf Hinweis der Polizei um 12:58 Uhr erfolgte eine den Zusagen
des Veranstalters entsprechende personelle Besetzung der
Zugangsschleuse West. Erst nach diesem Hinweis durch die Polizei
wurde die zugesagte maximale Durchlaufmenge von 30.000 Besuchern pro
Stunde und Schleuse, jedenfalls zeitweise, ermöglicht.
Nach Feststellung des Veranstalters bildete sich im Bereich des
Rampenkopfes, unmittelbar an der Floatstrecke, ein Rückstau durch
Zuschauer, obwohl sich auf dem Veranstaltungsgelände noch ausreichend
freie Flächen befanden.
Entgegen der Zusagen des Veranstalters hat der Einsatz der sog.
Pusher zur Beschleunigung des Besucherstroms und das Mitziehen der
Zuschauer durch die Floats nicht funktioniert. Die Pfropfenbildung am
Rampenkopf wurde weder verhindert, noch aufgelöst und es kam nicht -
wie vorgesehen -zu einer gleichmäßigeren Verteilung auf dem Gelände.

Auch Lautsprecherdurchsagen zur Lenkung und besseren Verteilung
der Besucher auf dem Gelände hat der Veranstalter nach Erkenntnissen
der Polizei nicht durchgeführt.
Es gelang dem Veranstalter entgegen seiner Zusage nicht, die Menschen
auf die freie Fläche zu bewegen und den Rückstau aufzulösen.
Deshalb bat der im Tunnel- und Rampenbereich verantwortliche Leiter
des Ordnerdienstes (der sog. Crowd-Manager) die Polizei um 15:30 Uhr
um Unterstützung.
Dazu hat er den zuständigen Abschnittsführer der Polizei persönlich
am Container am Rampenfuß angesprochen, nachdem dieser über seinen
Verbindungsbeamten beim Crowd-Manger über das Unterstützungsersuchen
informiert worden war.
Auf Wunsch des Crowd-Managers sollte die Polizei bei der Errichtung
einer Ordnerkette auf der Rampe unterstützen. Der Veranstalter
befürchtete, den Rückstau mit eigenen Ordnungskräften nicht auflösen
zu können.
Der Crowd-Manager wollte den Rückstau mit folgenden Maßnahmen
auflösen:
•Verstärkter Einsatz von Pushern am Rampenkopf durch den
Ordnerdienst
•Sperrung der westlichen und östlichen Zugangsschleusen durch die
Ordner
•Unterstützung der Ordner bei der Bildung einer Absperrung im
Bereich der Rampe durch Polizeikräfte

Es bleibt also festzustellen:
Die Sperrung der Rampe erfolgte auf Ersuchen des Veranstalters.
Der Crowd-Manager wird in den Medien dazu wie folgt zitiert:
"Ich brauchte, den Absprachen gemäß, nun die Unterstützung der
Polizei. .../...Als der Polizeiführer in meinem Container war, habe
ich ihm Maßnahmen vorgeschlagen.../...."
Auf Anregung der Polizei wurde zusätzlich die (kleine) westliche
Rampe durch die Ordner des Veranstalters geöffnet.
Die Feuerwehr wurde in die Abstimmung einbezogen. Sie erhob zunächst
Bedenken gegen die Maßnahme, stimmte dem Konzept dann aber unter
Maßgabe der durch den Veranstalter zugesagten Schließung der beiden
Zugangsschleusen zu.
Im Beisein des Abschnittsführers hat der Crowd-Manager die Ordner um
15:46 Uhr angewiesen, das Konzept umzusetzen, insbesondere die
Zugangsschleusen zu schließen.
Der Crowd-Manager wird hierzu in den Medien wie folgt zitiert:
"Ich habe die Ordner draußen an den Tunnelschleusen gebeten, so viele
Schleusen wie möglich zu schließen."

Im unteren Drittel der Rampe wurde durch die Polizei
absprachegemäß eine Sperrkette errichtet. Da entgegen der Zusage des
Crowd-Managers hierfür keine Ordner zur Verfügung standen, wurden
hier ausschließlich Polizeibeamte zur Unterstützung tätig.
Zur Entlastung dieser Sperrkette wurden in den Tunneln Vorsperren
durch Polizeibeamte eingerichtet. Diese sollten den Druck auf diese
Sperrkette auf der Rampe durch bereits im Tunnel befindliche
Zuschauer verringern.
Die Sperrkette im westlichen Tunnel wurde nach kurzer Zeit so
zurückverlegt, dass der Besucherstrom die durch den Veranstalter
geöffnete kleine Rampe nutzen konnte.
Begleitend wurden durch die Polizei mit eigener Technik
Lautsprecherdurchsagen durchgeführt.
Dazu haben mir die Beamtinnen und Beamten folgendes mitgeteilt: "Wir
haben die Menschen angesprochen und sogar angeschrien. Daneben haben
wir Lautsprecher genutzt und sogar auf eine große Pappe das Wort
"Eingang" geschrieben. Dies alles, weil im Tunnel keine Beschilderung
des Veranstalters vorhanden war und keine Lautsprecherdurchsagen vom
Veranstalter erfolgten. Die wenigen Ordner waren offensichtlich
überfordert. Nur wenige Menschen kamen unseren Aufforderungen nach.
Die meisten glaubten an eine Finte ("Ihr wollt uns nur zum Bahnhof
zurückschicken!") oder pochten auf ihr Freiheitsrecht ("Ich darf
das!", "Ihr könnt mir gar nichts verbieten!") weiter in Richtung
Hauptrampe zu kommen." (Ende der Zitate)

Die Zugangsschleusen wurden von den Ordnern des Veranstalters
entgegen der Anweisung des Crowd-Managers nicht durchgehend
geschlossen.
Am ostwärtigen Zugang wurden ab 15:54 Uhr nur kurzfristige Sperrungen
vorgenommen.
Am westlichen Zugang wurde die ab 15:55 Uhr vorgenommene Sperrung um
16:02 Uhr durch die Ordner des Veranstalters wieder aufgehoben, um
einem Rettungswagen die Einfahrt zu ermöglichen. Danach wurde die
Zugangsschleuse nicht wieder geschlossen.
Im Gegenteil, es wurde um 16:31 Uhr durch die Ordner des
Veranstalters ein Zaunelement geöffnet, um dem Rettungswagen die
Ausfahrt zu ermöglichen. Dieses Zaunelement wurde nicht sofort wieder
geschlossen.
Zusätzlich wurden um 16:36 Uhr durch die Ordner des Veranstalters
weitere Zaunelemente entfernt. Dadurch erhöhte sich der Zulauf der
Teilnehmer in Richtung der Tunnel nochmals erheblich.
Offenbar erst nach Hinweis der Polizei wurden die entfernten
Zaunelemente durch die Ordner um 16:40 Uhr wieder eingesetzt.
Weil die Ordner die Zugangsschleusen nicht durchgehend sperrten und
ungehindert Zuschauer in den Tunnel strömten, konnten die
polizeilichen Sperren im Tunnel und auf der Rampe nicht gehalten
werden. Die Sperre im Rampenbereich musste als letzte um 16:40 Uhr
aufgegeben werden.

Die genauen Abläufe und die Kommunikation zwischen den Ordnern des
Veranstalters, dem Rettungsdienst der Stadt Duisburg und der Polizei
sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
Nach den Eindrücken der Einsatzkräfte vor Ort gab es stellenweise ein
sehr unterschiedliches Bild. Teilweise waren Flächen sehr gut
begehbar, teilweise war es so eng, dass eine Polizeiarbeit nicht
möglich war. Nach Schilderungen benötigte eine Gruppe Polizeibeamte
für eine Strecke von nur 300 Metern eine Zeit von 40 Minuten.
Die Beamten schilderten die Situation wie folgt: "Es bestand eine
gewaltige Geräuschkulisse und ein magischer Sog auf die Treppe. Auch
das Wegweisen durch Zeichen oder Anschreien half nicht. Was uns so
belastet hat und weiter belastet, ist, dass kurz vor der
Unglücksstelle ausreichend Platz war. Die Sicht auf die Toten und
Verletzten, die auf einer sehr engen Fläche lagen, war aber durch die
Menschenmenge davor versperrt. Wir erlebten völlig gegensätzliche
Situationen und Menschen. Da gab es die Gruppe der feiernden
Menschen, die von den Ereignissen nichts mitbekommen hatten. Diese
fragten uns nach Toiletten oder Zigarettenautomaten. Daneben die
Verzweifelung der Menschen, die unmittelbar vor den Toten und
Verletzten standen." (Ende der Zitate)
Die Floats - als zentrales Element des Sicherheitskonzeptes des
Veranstalters - befanden sich nicht durchgängig in Bewegung. Das wird
auch durch entsprechende Mediendarstellungen bestätigt, wonach der
Chef der Lopavent gegen 16:47 Uhr auf dem Gelände der Loveparade ein
Interview vor einem im Hintergrund stehenden McFit-Float gab.

Im Internet wird dargestellt, dass die Floats von 14:27 Uhr bis
15:05 Uhr und von 15:55 bis 17:00 Uhr tatsächlich gestoppt waren und
damit ein zentrales Element des Sicherheitskonzeptes aufgegeben
worden war. Auch nach unseren Informationen haben die Floats mehrfach
längere Zeit gestanden. Insbesondere auch komplett in der kritischen
Zeit zwischen 16:00 und 17:00 Uhr haben die Floats sich - mit einer
Ausnahme - nicht bewegt. Die Umstände werden im laufenden
Ermittlungsverfahren geklärt.
Ob Darstellungen im Internet zutreffen, nach denen die aufgrund der
Brandschutz- und Evakuierungskonzeption vorgesehenen
Lautsprechanlagen weder geplant noch gebaut - in jedem Fall nicht
eingesetzt wurden - ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Festzuhalten bleibt, dass vom Veranstalter - mit Ausnahme der Öffnung
der zweiten Rampe - alle übrigen zugesagten Maßnahmen nicht oder
nicht wirksam umgesetzt wurden.
Daher hat die Polizei gegen 16:55 Uhr die westliche Zugangsschleuse -
ohne weitere Abstimmung - durch den Einsatz einer
Polizeihundertschaft gesperrt. Damit wurde der weitere Zulauf in den
Tunnel unterbunden.
Die Loveparade hat großes Leid über viele Menschen gebracht. Auch die
eingesetzten Beamtinnen und Beamten sind psychisch schwer belastet
worden.
Am 31. Juli - eine Woche nach der Loveparade - fand in der Duisburger
Salvatorkirche ein Gedenkgottesdienst statt. Zu einem anschließenden
Gespräch für die Einsatz- und Rettungskräfte unter Beteiligung des
Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundesaußenministers, der
Ministerpräsidentin und des Innenministers des Landes
Nordrhein-Westfalen waren auch 50 Polizeibeamtinnen und -beamte
eingeladen. Trotz dieser großen Ehre und Anerkennung waren nur zwei
Beamte, die selbst vor Ort im Einsatz waren, auf Grund der großen
psychischen Belastungen in der Lage, diese Einladung anzunehmen. Für
die Hilfe zur Bewältigung des Erlebten bedanke ich mich im Namen
aller Beamtinnen und Beamten bei den zahlreichen Helfern und
Seelsorgern.





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Datum: 02.09.2010 - 15:40 Uhr
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