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Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs im Märkischen Kreis

ID: 274170

(ots) - Pressemitteilung

Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs

Am 14.10.2010, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, führte der
Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis im nördlichen
Kreisgebiet (Iserlohn, Menden, Hemer) einen Einsatz zur Überwachung
von Kraftfahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr durch. Im Rahmen der
Kontrolle wurde insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften in Bezug auf

-den technischen Zustand von Fahrzeugen
-die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
-die Beförderung von gefährlichen Gütern
-die Ladungssicherung
-die zulässigen Maße und Gewichte
-die erforderlichen Transportgenehmigungen
-die Fahrerlaubnisverordnung

überprüft.
An sieben im nördlichen Kreisgebiet eingerichteten Kontrollstellen
sowie durch eine weitere mobile Kontrollgruppe wurden verschiedene
Verstöße und Mängel festgestellt, die zur Einleitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren führten.

Wegen der Überschreitung von Lenkzeiten und der Nichteinhaltung
von Ruhezeiten des Fahrpersonals wurden insgesamt 21
Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.


Daneben wurden sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund von
technischen Mängeln an kontrollierten Fahrzeugen gefertigt.
Hierbei wurde dem Fahrzeugführer eines LKW die Weiterfahrt untersagt.
Drei der sieben bemängelten Fahrzeuge mussten sogar aufgrund der
festgestellten Mängel einem amtlich anerkannten Sachverständigen
vorgeführt werden.
Die vorgeführten Fahrzeuge wurden dann in der Folge wegen
Verkehrsunsicherheit stillgelegt. Die Fahrzeugscheine wurden
eingezogen.

Im Rahmen der Kontrollen wurden auch acht Verstöße wegen
mangelhafter Ladungssicherung auf LKW festgestellt. Bei zwei
Fahrzeugen war die Ladung derart
unzureichend gesichert, dass eine Nachsicherung vor Ort nicht möglich




war.
Auch diesen Fahrzeugführern musste daher die Weiterfahrt untersagt
werden.

Als "negativer Spitzenreiter" ist jedoch insbesondere der
Fahrzeugführer eines LKW zu erwähnen, der am Kontrolltag anstatt der
erlaubten 10 Stunden Tageslenkzeit, 16 Stunden gefahren war. Eine
ordnungsgemäße Tagesruhezeit konnte somit nicht eingehalten werden.
Schon aufgrund dieses Verstoßes wurde dem Fahrzeugführer eine sofort
durchzuführende Ruhezeit von 11 Stunden polizeilich angeordnet.
Auch in den letzten 28 Tagen vor der Kontrolle hatte der
Fahrzeugführer wiederholt erheblich gegen die "Sozialvorschriften"
verstoßen.
Schließlich konnte auf der Ladefläche des Lkw auch noch ein Verstoß
gegen die Vorschriften zur Ladungssicherung festgestellt werden, der
jedoch durch Nachsicherung vor Ort behoben werden konnte.
Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von ca. 2000,-
Euro. Der verantwortliche Unternehmer muss mit ca. 4000,- Euro
Bußgeld rechnen.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
http://www.kpb-luedenscheid.nrw.de


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Datum: 14.10.2010 - 17:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 274170
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Ansprechpartner: POL-MK
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Iserlohn



Kategorie:

Polizeimeldungen



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