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Wochenendmeldung der Autobahnpolizei

ID: 274817

(ots) - Unfall mit 6 Fahrzeugen und 3 verletzten
Personen

Am Freitag Nachmittag gegen 15:00 Uhr ereignete sich auf der A 7
in Richtung Süden im Bereich des Horster Dreiecks ein Unfall mit 6
Fahrzeugen. Ursächlich hierfür war, dass zunächst ein 51jähriger
Lenker eines Sattelzuges aus Dänemark beim Wechsel des Fahrstreifens
den dort fahrenden PKW Hyundai aus dem Kreis Wolfenbüttel übersah und
seitlich berührte. Dieser kam hierdurch ins Schlingern und
schleuderte letztlich über alle 3 Fahrspuren. Dies erkannte ein
44jähriger Fahrer eines Mercedes aus dem Kyffhäuser Kreis und leitete
eine Vollbremsung ein, um nicht in den schleudernden Hyundai zu
fahren. Dies wiederum erkannte eine 59jährige Warendorferin zu spät
und fuhr auf zwei Weitere, noch zwischen ihr und dem Mercedes
fahrende PKW auf und schob alle drei Fahrzeuge zusammen. Letztlich
wurden durch diesen Unfall 3 Personen leicht verletzt und wurden vor
Ort durch Rettungswagen versorgt. 2 PKW waren nicht mehr fahrbereit
und mussten abgeschleppt werden.Es entstand ein Sachschaden von
mindestens 20.000 Euro. Auf Grund des Unfalls staute sich der Verkehr
hinter dem Horster Dreieck auf der A 1 bis zur AS Harburg auf einer
Länge von ca. 10 km. Nach ca. 2 Stunden hatte sich die Verkehrslage
wieder normalisiert.

Sattelzug kippt auf die Seite - 27 Tonnen Rüben verteilen sich auf
der Autobahn

Am 16.10.2010 befuhr ein 37jähriger aus dem Kreis Dithmarschen mit
einem Sattelzug die A 250 in Richtung Lüneburg. Kurz hinter der
Anschlussstelle Maschen war der Fahrer einen Moment lang unachtsam
und kam gegen 06:15 Uhr nach rechts von der Fahrbahn ab. Der
Sattelzug fuhr in den Grünbereich und kippte letztlich auf die linke
Fahrzeugseite. Die Ladung (ca. 27 Tonnen Zuckerrüben) verteilte sich
auf der Fahrbahn und blockierte die Autobahn in Richtung Lüneburg




vollständig.

Der Fahrer kam zum Glück mit dem Schrecken davon.

Für die Bergung des LKW und der Rüben musste die Richtungsfahrbahn
Lüneburg für ca. 7 Stunden voll gesperrt werden. Es kam jedoch nur zu
geringen Verkehrsbehinderungen. Es entstand ein Sachschaden von ca.
60000 Euro.

Trunkenheitsfahrten

Am frühen Sonntag morgen, gegen 04:50 Uhr, kontrollierte eine
Funkstreife auf der A 7 im Bereich Seevetal einen PKW Mercedes. Beim
22jährigen Fahrer aus Hamburg wurde während der Kontrolle
Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein Test bestätigte den Verdacht, der
Fahrer hatte eine Atemalkoholkonzentration von 1,29 Promille. Eine
Blutprobe wurde entnommen, der Führerschein sichergestellt. Der junge
Fahrer wird nun einige Zeit zu Fuß gehen müssen.

Ebenfalls am frühen Sonntag morgen, gegen 02:55 Uhr, wurde ein PKW
VW durch eine Streife auf der A 250 an der AS Maschen kontrolliert.
Auch hier roch es verdächtig nach Alkohol. Ein Test führte zu einem
Wert von 1,26 Promille. Bei dem 32jährigen Fahrer aus dem LK Harburg
wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen und der Führerschein
sichergestellt.

Überwachung des Sonntagsfahrverbots führt Interessantes zu Tage

Fall 1:

Eine Streife kontrollierte am Sonntag gegen 10:30 Uhr auf der A 1,
Rtg Bremen, im Bereich Hollenstedt einen Sattelzug aus Polen. Der
54jährige Fahrer hatte seinen Zug am Samstag mit 1500 Reifen in
Hamburg beladen, war jedoch erst am heutigen Sonntag in Richtung
Amsterdam gestartet. Da es sich bei den Reifen nicht um ein vom
Sonntagsfahrverbot ausgenommenes Gut handelt forderten die Beamten
eine entsprechende Ausnahmegenehmigung ein. Diese konnte der Fahrer
nicht vorlegen und gab lediglich an doch fahren zu müssen weil die
Reifen auf ein Schiff müssten. Eine noch größere Überraschung
erlebten die Beamten jedoch bei der genaueren Inaugescheinnahme des
Sattelanhängers und der Ladung. Zunächst fiel auf, dass sich die
Plane des Anhängers auf beiden Seiten stark nach außen wölbte und so
zu einer deutlich sichtbaren Überbreite führte. Grund hierfür war,
dass die Reifen einfach ohne jegliche weitere Sicherung in den
Anhänger geladen wurden. Somit drückten sie von innen gegen die Plane
und es bestand die Gefahr, dass diese reißt und sich die gesamte
Ladung über die Autobahn verteilt. Somit musste der Anhänger als
ungeeignet für diese Ladung betrachtet werden. Ein weiterer Grund für
das Ende der heutigen Fahrt war der technische Zustand des Anhängers.
2 Reifen waren so stark beschädigt, dass sie vor Ort gewechselt
werden mussten. Auch gab es an vielen Stellen lose, bzw offen
liegende elektrische Leitungen.

Der Pole musste nun nicht nur seinen Zug stehen lassen und ein
Ersatzfahrzeug organisieren, sondern auch an Ort und Stelle das
Bußgeld in Höhe von 560 Euro begleichen.

Fall 2:

An gleicher Stelle wurde etwa zeitgleich ein Sattelzug aus den
Niederlanden kontrolliert. Es handelte sich hierbei um einen Zug,
welcher mit einer Kühl-/Gefriereinrichtung für z.B. frische
Lebensmittel ausgestattet war. Bei einer solchen Ladung wäre der
Transport vom Sonntagsfahrverbot freigestellt. Beim Öffnen der
Ladetüren offenbarte das Innere jedoch eine Ladung von 24 Tonnen
Papier, welches für die Niederlande bestimmt war. Eine
Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot konnte der Fahrer auch
hier nicht vorlegen. Ein noch größeres Problem entstand für ihn
jedoch bei einer durchgeführten Kontrollwägung. Ein Sattelzug darf in
Deutschland ein tatsächliches Gesamtgewicht von 40.000 kg nicht
überschreiten. Dieser Zug brachte es jedoch auf stolze 45.000 kg.

Für den Fahrer aus den Niederlanden war die Fahrt nun erst einmal
zu Ende. Neben der Zahlung eines Bußgeld in Höhe von 550 Euro müssen
auf 5 Tonnen Papier in ein zweites Fahrzeug umgeladen werden.




Rückfragen bitte an:

Autobahnpolizei Winsen (Luhe)
Wache Thieshope

Tel.: 04173-6564

Biermann, PK


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Datum: 17.10.2010 - 15:39 Uhr
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