Alkoholfahrt war auch noch zu schnell ! - Velbert - 1010144
(ots) - Am Freitagmorgen des 22.10.2010, gegen 09.25 Uhr,
führten Beamte vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann,
auf der innerstädtischen Heidestraße in Velbert, gezielte
Geschwindigkeitskontrollen mit dem Lasermessverfahren durch. Dabei
wurde unter anderem auch ein silberner PKW Peugeot 206 gemessen, der
mit 73 statt der erlaubten 50 Km/h unterwegs war. Bei der Kontrolle
des 22-jährigen Peugeot-Fahrers aus Velbert stellte sich dann aber
auch noch heraus, dass dieser trotz der frühen Morgenstunde deutlich
unter Alkoholeinfluss stand. Ein an Ort und Stelle durchgeführter
Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille (0,67 mg/l).
Daraufhin wurden ein Strafverfahren eingeleitet, welches den
ordnungswidrigen Geschwindigkeitsverstoß beinhaltet, eine Blutprobe
angeordnet und durchgeführt, der Führerschein des Beschuldigten
sichergestellt und diesem bis auf weiteres jedes Führen
führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.
Hinweis an die Medien:
Polizeiliches Bildmaterial zu dieser Mitteilung befindet sich in der
Digitalen Pressemappe der KPB Mettmann, unter nachfolgend genannter
Internetanschrift (Link), zum Download bereit und zur
Veröffentlichung frei.
Polizei Mettmann
Pressestelle
Telefon: 02104 / 982-2010
Telefax: 02104 / 982-2028
E.-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
Homepage: www.polizei-mettmann.de
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43777/polizei_mettmann/?keygroup=bild
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.10.2010 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 281354
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ME
Stadt:
Velbert
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 143 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Alkoholfahrt war auch noch zu schnell ! - Velbert - 1010144"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Mettmann (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).