101028 - 1327 Sachsenhausen: Serie von Bargelddiebstählen in Krankenhaus aufgeklärt
(ots) - Beamte des 8. Reviers haben jetzt eine in
letzter Zeit vorgekommene Serie von Bargelddiebstählen in einem
Krankenhaus in Sachsenhausen (sieben Fälle mit einem Schaden von 400
bis 550 Euro) durch einen gezielten Einsatz von sogenannten
Diebesfallen aufklären und eine 17-jährige Praktikantin als
mutmaßliche Diebin ermitteln können. Die Falle schnappte zu als die
Beschuldigte auf der ein vager Tatverdacht lastete einen in ihrem
Spind hinterlegten präparierten Geldschein entnahm. Nachdem die Hände
der jungen Frau entsprechend eingefärbt waren wurde die Beweislast so
erdrückend, dass sie festgenommen wurde und im Rahmen ihrer
anschließenden Vernehmung ein umfangreiches Geständnis ablegte. Der
präparierte 50-Euro-Schein konnte in der Unterwäsche der Praktikantin
aufgefunden und sichergestellt werden. Ferner konnten in ihrer
Sporttasche sowie dem zugeteilten Spind weitere Beweise gesichert
werden.
(Karlheinz Wagner/069/755-82115)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm(at)polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.10.2010 - 12:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 284195
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-F
Stadt:
Frankfurt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 129 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 101028 - 1327 Sachsenhausen: Serie von Bargelddiebstählen in Krankenhaus aufgeklärt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).