Kradfahrer hatten nicht die erforderliche Fahrerlaubnis
(ots) - Gleich dreimal konnte die Polizei am Mittwoch
(27.10.2010) bei Verkehrskontrollen im Stadtgebiet feststellen, dass
die Fahrer von Zweirädern nicht im Besitz des erforderlichen
Führerscheins waren. Ein 43- jähriger, ein 24- jähriger und ein 16-
jähriger waren den Polizisten durch ihr schnelleres Fahren
aufgefallen. Die Überprüfung der Fahrzeuge ergab, dass es sich in
einem Fall um ein führerscheinpflichtiges Zweirad gehandelt hat. In
den beiden anderen Fällen war aufgrund von Umbauarbeiten an dem
Kleinkraftrad zur Leistungssteigerung eine Führerscheinpflicht
erforderlich geworden. Diese Fahrzeuge müssen nun wieder zurückgebaut
werden.
Cornelia Leppler
PP Hagen
Pressestelle
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E-mail: cornelia.leppler(at)polizei.nrw.de
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Datum: 28.10.2010 - 15:17 Uhr
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