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+++ Mobile Fahndungskontrollen auf Bundesautobahnen im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg +++ 21 Straftaten festgestellt +++

ID: 285605

(ots) - Am 28./29.10.2010, in der Zeit von 18.00 bis
04.00 Uhr, wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion
Oldenburg mobile Fahndungskontrollen durchgeführt.
Fahndungsschwerpunkte bildeten dabei die Bundesautobahnen 1 im
Bereich der Anschlussstelle Holdorf bis zur Anschlussstelle
Bremen/Brinkum sowie die Bundesstraßen 213 und 401 im Land-kreis
Cloppenburg.

Insgesamt wurden durch die eingesetzten Beamten 185 Fahrzeuge
kontrolliert, die zur Feststellung von insgesamt 21 Straftaten wegen
unterschiedlicher Delikte und 13 Verkehrsordnungswidrigkeiten
führten.

Im Fokus der Beamten stand die Bekämpfung von Delikten aus den
Bereichen Betäubungsmittelkriminalität, Aufenthalts-/ Asylrecht und
Schleusungskriminalität sowie Urkundenfälschung.

Im Einzelnen handelt es sich um elf Strafanzeigen wegen Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz, sechs Strafanzeigen wegen Fahrens
ohne erforderliche Fahrerlaubnis und jeweils eine Strafanzeige wegen
Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Trunkenheit im
Verkehr sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Neun
Fahrzeugführern wurde aufgrund einer Alkohol- bzw.
Betäubungsmittelbeeinflussung eine Blutprobe entnommen.

Darüber hinaus wurden 13 Verkehrsordnungswidrigkeiten
festgestellt, hierunter u.a. Verstöße gegen die Gurtpflicht, acht
Verstöße wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss
berauschender Mittel sowie ein Verstoß gegen das Handyverbot am
Steuer.

Neben Beamten der Autobahnpolizeidienststellen Oldenburg, Langen,
Langwedel, Ahlhorn und der Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta
waren auch Diensthundführer mit Rauschgiftspürhunden aus Delmenhorst
und Vechta sowie speziell ausgebildete Dokumentenprüfer im Einsatz.

Da auch die Einhaltung von zoll- und steuerrechtlichen




Vorschriften zu den Schwerpunkten der Kontrollen zählte, waren auch
Beamte der Hauptzollämter Bremen und Oldenburg eingesetzt. Diese
Vernetzung der Behörden erweist sich als äußerst positiv und führte
bereits in der Vergangenheit zu sehr guten Ergebnissen.

Insgesamt waren ca. 50 Beamtinnen und Beamte an der Kontrolle
beteiligt.

Einige Sachverhalte:

Ein 18-jähriger aus Ahlhorn nutzte die günstige Gelegenheit und
nahm den Schlüssel des Pkw seines schlafenden Vaters an sich, um mit
seinem 19-jährigen Freund eine Spritztour zu unternehmen. Bei der
Kontrolle stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine
Straf-anzeige gefertigt.

Auf dem Gelände der Rastanlage Wildeshausen in Fahrtrichtung
Bremen wurde ein 33-jähriger Anhalter aus Hamburg kontrolliert. In
seinem Gepäck wurden größere Mengen von Pilzen, bei denen der
Verdacht besteht, dass es sich um psilocybinhaltige Pilze handelt,
die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, gefunden. Wegen des
Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde ein
Strafverfahren eingeleitet. Die Pilze (insgesamt 133
Verpackungseinheiten) wurden sichergestellt.

Ein 22-jähriger Pkw-Fahrer war zusammen mit drei Freunden auf dem
Weg zu einer Feier nach Dänemark und wurde auf der BAB 1, im Bereich
der Gemeinde Harpstedt, kontrolliert. Bei ihm wurde festgestellt,
dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel (hier: THC) stand. Es
wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und ein
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Außerdem wurde bei
einer Durchsuchung des Pkw ca. 5,5g Marihuana gefunden, das
sichergestellt wurde.

Ebenfalls auf der BAB 1 in der Gemeinde Harpstedt stellten die
eingesetzten Polizeibeamten bei einem 28-jährigen niederländischen
Fahrzeugführer fest, dass dieser mit einem vermutlich gefälschten
Führerschein aus der dominikanischen Republik unterwegs war. Der
Führerschein wurde sichergestellt und ein Verfahren wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Zudem musste
er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro hinterlegen.

An der Bundesstraße 213, Abfahrt Bethen, wurde ein 28-jähriger
Fahrzeugführer angehalten und kontrolliert. Da bei diesem
drogen-bedingte Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, wurde ein
Drogenvortest durchgeführt, der positiv auf THC reagierte. Eine
Blutprobe wurde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde
im Pkw des Mannes eine Schreckschusswaffe aufgefunden. Den Mann
erwartet nun neben dem Ordnungswidrigkeitenverfahren zudem ein
Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Auf der Bundesstraße 72, in Höhe der Abfahrt Drantum, wurden zwei
rumänische Staatsbürger kontrolliert. Bei dieser Kontrolle wurden
durch die eingesetzten Beamten 12 Stangen unverzollte Zigaretten
aufgefunden. Diese wurden beschlagnahmt und eine Sicherheitsleistung
in Höhe von 120 Euro erhoben.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 52 jähriger Pkw Fahrer
in der Gemeinde Kneheim, in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 213
kontrolliert. Da bei dem Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der Atemluft
festgestellt wurde, wurde ein Test am Alkomaten durchgeführt. Dieser
ergab einen Wert von 1,62 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen
und der Führerschein sichergestellt. Den Mann erwartet nun ein
Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Ein 33-jähriger polnischer Staatsbürger befuhr mit seinem Pkw die
Bundesstraße 214 in Steinfeld, obwohl dieser nicht mehr versichert
war. Durch die eingesetzten Beamten wurde das Fahrzeug entstempelt
und die Weiterfahrt untersagt.




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1045/-1042/-1044
E-Mail: pressestelle(at)pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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Datum: 29.10.2010 - 08:44 Uhr
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