Verdächtiger Gegenstand entpuppte sich als Beatmungskoffer
(ots) - Gießen: Für Aufsehen sorgte am Montagnachmittag,
01.11.2010, in der Gießener Innenstadt ein verdächtiger Koffer. Er
entpuppte sich dann aber als ein ungefährliches Beatmungsset. Um
13.24 Uhr verständigten Mitarbeiter eines Bürogebäudes in der
Gartenstraße die Polizei, dass außen im Bereich des Nebeneingangs,
etwa zehn Meter vom Gehsteig entfernt, eine verdächtige Tasche stehe.
Das Bürogebäude wurde geräumt, der Nahbereich um die Gartenstraße von
der Polizei abgesperrt und die Nachbarschaft informiert. Zeitgleich
forderten die Beamten Sachverständige des Hessischen
Landeskriminalamtes an. Diese stellten bei ihrer Untersuchung dann
fest, dass es sich bei dem Inhalt der etwa 70 cm langen stabilen
Tasche um ein Beatmungsset mit Sauerstoffflasche handelte, von dem
keine Gefahr ausging. Die Absperrung im Bereich um die Gartenstraße
wurde daraufhin nach etwa eineinhalb Stunden aufgehoben. Die
Ermittlungen zur der Herkunft der Tasche dauern an.
Willi Schwarz
Pressesprecher
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43559
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon: 0641-7006 2040
Fax: 0641-7006 2048
E-Mail: poea-gi.ppmh(at)polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/ecf/broker.jsp?uMen=
71c70ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.11.2010 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 286653
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GI
Stadt:
Gießen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 147 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verdächtiger Gegenstand entpuppte sich als Beatmungskoffer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).