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Geschwindigkeitskontrollen in Oberhausen

ID: 286884

(ots) -
Stadtgebiet, 15.10.2010-31.10.2010

Überhöhte Geschwindigkeit und Raserei zählen nach wie vor in
Oberhausen zu den Hauptunfallursachen und führen immer wieder - auch
bei unbeteiligten Verkehrsteilnehmern- zu Unfällen.
Zur Bekämpfung und zur Verhinderung dieser Unfälle führte die Polizei
Oberhausen auch in der 2. Oktoberhälfte Geschwindigkeitskontrollen
durch.

Im gesamten Stadtgebiet wurden an über 85 Kontrollstellen 614
Fahrzeugführer angehalten und überprüft. 586 Fahrzeugführer mussten
ein Verwarnungsgeld bezahlen. Bei 28 Kraftfahrzeugführern reichte zur
Ahndung der Verstöße die Zahlung eines Verwarnungsgeldes nicht mehr
aus. Hier mussten die Beamten wegen gravierender
Geschwindigkeitsüberschreitungen Anzeigen schreiben. Vier dieser
Verkehrsteilnehmer müssen mit einem vierwöchigen Fahrverbot rechnen.
Darüber hinaus gibt es Punkte in Flensburg und ein Geldbuße von bis
zu 280 Euro.

Auf der Erlenstraße (50 Km/h) wurden zwei Autofahrer mit 90 Km/h
und 85 Km/h gemessen.

In den 30iger-Zonen ging es ebenfalls recht zügig zu. Auf der
Lothringer Straße wurde ein Kradfahrer mit 68 Km/h, auf der
Herzogstraße mit 67 Km/h gemessen.

Die Oberhausener Polizei wird auch weiterhin im gesamten
Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

Infoblock:

Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerhalb
geschlossener Ortschaften:
11 - 15 km/h zu schnell = 25 Euro
16 - 20 km/h zu schnell = 35 Euro
21 - 25 km/h zu schnell = 80 Euro und 1 Punkt
26 - 30 km/h zu schnell = 100 Euro und 3 Punkte
31 - 40 km/h zu schnell = 160 Euro und 3 Punkte und 1 Monat
Fahrverbot
41 - 50 km/h zu schnell = 200 Euro und 4 Punkte und 1 Monat
Fahrverbot
51 - 60 km/h zu schnell = 280 Euro und 4 Punkte und 2 Monate
Fahrverbot




61 - 70 km/h zu schnell = 480 Euro und 4 Punkte und 3 Monate
Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell = 680 Euro und 4 Punkte und 3 Monate
Fahrverbot

Bei besonderen Witterungslagen (Nebel, Regen, Schneefall) und für
Kraftfahrzeuge für die eine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt
(z.B. LKW) sind die Regelsätze zum Teil erheblich höher.
(Nr. 860, UWe)




Polizeipräsidium Oberhausen
Präsidialbüro
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Friedensplatz 2-5
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 826-2222
Fax: 0208 826-2229
pressestelle.oberhausen(at)polizei.nrw.de


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Datum: 02.11.2010 - 12:33 Uhr
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