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Itzehoe: Fahrerflucht? - Trio wollte der Polizei einen Bären aufbinden, um an Belohnung zu kommen

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(ots) - "Aus Mitgefühl" wollten zwei Frauen (18 +
19) und ein Mann (31) gehandelt haben: Deshalb hätten sie sich an den
Fahrer (30) eines Pkw gewandt und ihm mitgeteilt, dass ein fremdes
Fahrzeug am Dienstagabend vergangener Woche in der Lindenstraße gegen
sein Auto gefahren war. Die Verursacherin (35) habe zwar kurz
gestoppt, sei dann aber fortgefahren. Eine Nachricht, die auf ihre
Identität hinweisen könnte, habe die Frau nicht hinterlassen.

Wenn sich das so zugetragen hätte, dann stünde
Verkehrsunfallflucht im Raum. Für jeden Betroffenen ein harter
Vorwurf, immerhin weist das Strafgesetzbuch (§ 142) dafür
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe aus.

Von Wahrheit in diesem Fall jedoch nur ansatzweise eine Spur. Der
Ermittlungsbeamte der Polizeistation Lägerdorf bekam heraus, dass
sich die Sache nur zum Teil so abgespielt hatte, wie ihm die "Zeugin"
Glauben machen wollte und dass das Trio aus Lägerdorf und Rethwisch
aus reinem Eigennutz gehandelt hatte, als es die Verursacherin eines
Verkehrsunfalls denunzierte.

Tatsache ist, dass das Fahrzeug des Itzehoers angefahren worden
war. Tatsache ist aber auch, dass die Verursacherin (ebenfalls aus
Itzehoe) einen Zettel mit ihrer Telefonnummer an der
Windschutzscheibe des beschädigten Autos hinterließ. Damit blieben
die Tatbestandsmerkmale des Paragraphen 142 StGB unerfüllt.

Womit die Unfallverursacherin nicht gerechnet hatte: dass ein Mann
und zwei Frauen anschließend kommen und den Zettel einfach entfernen
würden - aus der Überlegung heraus, sie könnten sich mit ihren
"Beobachtungen" eine Belohnung verdienen.

Folge dieser so genannten Räuberpistole: die Polizei ermittelt nun
gegen das Trio - wegen Vortäuschens einer Straftat nach Paragraph
145d des Strafgesetzbuches. Und der droht in diesen Fällen Freiheits-




oder Geldstrafe an.

Für Polizeisprecher Hermann Schwichtenberg ergeben sich aus dem
Sachverhalt zwei Mahnungen: "Niemanden zu Unrecht beschuldigen, das
schlägt zurück. Und im Falle eines Verkehrsunfalls die Polizei
benachrichtigen, wenn der Geschädigte nicht persönlich erreichbar
ist."




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Pressestelle
Hermann Schwichtenberg
Telefon: 04821 / 602 2010
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de


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Datum: 03.11.2010 - 11:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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