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Senior beiÜberqueren der Straße von Autofahrer übersehen / 88-Jähriger verstirbt an Unfallstelle

ID: 287831

(ots) - Ein 88-jähriger Senior aus Siegen-Geisweid
überquerte am frühen Donnerstagmorgen (06.20 Uhr) bei noch dunklem
und regnerischem Wetter in Siegen-Geisweid im Bereich der
Wartburgstraße / Marktstraße die dortige Fahrbahn.
Ein zu diesem Zeitpunkt aus Richtung Kreuztal kommender und in
Fahrtrichtung Geisweider Straße fahrender 42-jähriger Autofahrer
übersah nach Feststellungen der Polizei den 88-Jährigen beim
Überqueren der Fahrbahn.
Es kam zu einer Frontalkollision, bei der der Senior von dem Fahrzeug
"aufgeladen" wurde, anschließend mit dem Körper gegen die
Windschutzscheibe prallte und danach auf die Straße geschleudert
wurde.

Der Geisweider Senior verstarb noch an der Unfallstelle an seinen
erlittenen schweren Verletzungen.

Die Polizei verständigte einen Notfallseelsorger, der sich um
Familienangehörige des Seniors kümmerte.

Die Unfallörtlichkeit musste im Rahmen der polizeilichen
Unfallaufnahme kurzzeitig gesperrt werden.

Die Kreispolizeibehörde weist aus gegebenem Anlass nochmals
eindringlich darauf hin, dass reflektierende Kleidung in der dunklen
Jahreszeit mitunter lebenswichtig bzw. -rettend sein kann.

Am vergangenen Sonntag endete nämlich die Mitteleuropäische
Sommerzeit ( MESZ ).
Die Uhr wurde eine Stunde zurückgedreht und es wird nun eine Stunde
früher dunkel.
Insbesondere Fußgänger und Radfahrer sind jetzt erheblichen Gefahren
ausgesetzt.

Ursächlich dafür sind die in der so genannten dunklen Jahreszeit
auftretenden ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnisse wie
Dunkelheit, Regen, Nebel, Glätte und Schnee,
die allen Verkehrsteilnehmern große Probleme bereiten.

Fußgänger verunglücken hauptsächlich, weil sie sich falsch
verhalten.
Viele Fußgänger gehen an ungesicherten Stellen über die Fahrbahn,




ohne genügend auf den Fahrzeugverkehr zu achten.
Sehr oft ist auch festzustellen, dass Fußgänger dunkle, wenn nicht
gar schwarze Kleidung tragen.
Das mag zwar modisch sein, birgt aber auch immense Gefahren.
Denn die Fußgänger werden dadurch von den anderen Verkehrsteilnehmern
nur sehr schwer bis gar nicht erkannt.

Aber der Grundsatz "Sehen und gesehen werden"
sollte deshalb in der dunklen Jahreszeit für alle Verkehrsteilnehmer
oberste Priorität besitzen.
Fußgängern wird geraten, unbedingt helle, reflektierende Kleidung zu
tragen und helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen.
Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus
einer Entfernung von 80 bis 90 Metern, einen dunkel gekleideten erst
aus einer Entfernung von 25 Metern.
An der Kleidung befestigte Reflektoren lassen Fußgänger bereits aus
150 Metern Entfernung "leuchten".
Weiterhin ist festzustellen, dass viele Fußgänger die Fußgängerfurten
vorsätzlich bei Rot überqueren.
Gerade Kinder ahmen diese Unsitte kritiklos nach.

Radfahrer auf Gehwegen sowie Radfahrer mit defekter Beleuchtung
stellen besonders in der dunklen Jahreszeit eine erhöhte Gefahr dar.
Immer wieder gibt es Radfahrer, die offensichtlich die Mühe scheuen,
gegen den Widerstand eines Dynamos "anzutreten".
Aber auch für Radfahrer gilt uneingeschränkt:

"Sehen und gesehen werden"

An die Autofahrer richtet sich der Appell, die Geschwindigkeit den
Sichtverhältnissen anzupassen.
Als Faustregel gilt:
Nicht schneller fahren, als man sehen kann.
Beispiel: 50 Meter Sicht = 50 Km/h.





Polizeipressestelle Siegen-Wittgenstein
0271-7099-2222


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Datum: 04.11.2010 - 13:37 Uhr
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