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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE)

ID: 287931

(ots) - Nr. 29

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch (3. November 2010) auf
Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2010

den 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen Agilan W.

durch Beamte der Bundespolizei in Düsseldorf festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE)
dringend verdächtig (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

Die ausländische terroristische Vereinigung "Liberation Tigers of
Tamil Eelam" (LTTE) verfolgt seit ihrem Entstehen im Jahr 1976 das
Ziel, den überwiegend von Tamilen besiedelten Nord- und Ostteil Sri
Lankas vom singhalesisch geprägten Rest des Inselstaates loszulösen.
Zu diesem Zweck bekämpfte sie bis zu ihrer militärischen Zerschlagung
im Frühjahr 2009 zum einen sri-lankische Regierungstruppen mit
militärischen Kommandoaktionen, verübte zum anderen aber auch
Anschläge auf zivile Ziele. Dabei setzte sie Selbstmordattentate
systematisch als Kampfmittel ein.

Die LTTE verfügt über "Auslandsfilialen", um ihrem
Alleinvertretungsanspruch für alle Tamilen weltweit Geltung zu
verschaffen. Sie ist aufgrund eines Beschlusses des Rats der
Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelistet; es ist
daher nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar, der Organisation
Vermögens- oder Sachwerte zukommen zu lassen.

Der Beschuldigte soll spätestens seit Sommer 2005 bis mindestens
Mai 2009 der deutschen "Auslandsfiliale" der LTTE angehört haben,
deren Zentrale unter der Bezeichnung "Tamil Coordination Commitee"
(TCC) in Oberhausen ihren Sitz hatte. Für das TCC soll er die
Außenkontakte zu Behörden wahrgenommen haben, Sachmittel zur Führung
des bewaffneten Kampfes der LTTE in Sri Lanka beschafft und ferner




als Gebietsverantwortlicher der LTTE in Berlin fungiert haben.

Der Beschuldigte wurde von den Behörden in Madagaskar, wo er sich
zuletzt aufgehalten hatte, am Mittwoch (3. November 2010) nach
Deutschland überstellt, wo ihn Beamte der Bundespolizei bei seiner
Einreise auf dem Flughafen Düsseldorf festnahmen. Der Beschuldigte
ist heute (4. November 2010) dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet
und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt
beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können
derzeit nicht erteilt werden.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frank Wallenta
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/8191 410
Fax: 0721/8191 492
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/


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Datum: 04.11.2010 - 15:17 Uhr
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